Seit 1.7.2019 ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) für Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtend. Mediziner, die die Anbindung an die digitale Datenautobahn noch nicht beauftragt haben, müssen ab sofort Honorarkürzungen von 1% in Kauf nehmen. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dürften die monatlichen Minderungen je nach Fachrichtung zwischen 200 – 300 Euro liegen. Dies würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf ungefähr 60.000 Praxen zukommen, was wiederum einem Drittel der ca. 180.000 Praxen im Bundesgebiet entspricht. Die Kürzungssumme könnte sich noch erhöhen, wenn das Digitale Versorgung Gesetz in Kraft tritt. Ab dem 2. Quartal 2020 ist eine Erhöhung des monatlichen Honorarabzugs auf 2,5% geplant.
Quelle: aerzteblatt.de – Telematikinfrastruktur: Ein Drittel der Ärzte muss mit Honorarkürzungen rechnen
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