Praxisinhaber, die Mitarbeiter beschäftigen, haben seit dem 1.1.2024 einige Änderungen zu beachten. Mindestlohn: Durch die seit Jahresbeginn geltende Erhöhung des Mindestlohns von 12,00 auf 12,41 Euro pro Stunde steigt auch die Einkommensgrenze für Minijobber von 520 auf 538 Euro pro Monat. Digitale Meldung an Unfallkassen und BG: Seit Jahresbeginn besteht…