2020: Sozialabgaben für Gutverdiener steigen

2020: Sozialabgaben für Gutverdiener steigen

Die Sozialversicherungsabgaben für Gutverdiener steigen im kommenden Jahr weiter an. Dies geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) hervor. Grund sind die 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen Bruttolöhne und -gehälter (Westdeutschland: +3,06%, Ostdeutschland: + 3,38%).

Demnach gilt künftig für den Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im gesamten Bundesgebiet eine Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro, was gegenüber dem Jahr 2019 eine Erhöhung um 1.800 Euro bedeutet.

Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze in der GKV um 150 Euro auf 62.550 Euro jährlich an. Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen über dieser Grenze liegen, haben die Option, sich privat zu versichern.

Bei der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von derzeit 6.700 Euro monatlich auf 6.900 Euro. In Ostdeutschland erhöht sie sich 2020 von 6.150 Euro auf 6.450 Euro pro Monat.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten ab kommendem Jahr folgende neue monatliche Beträge für die Beitragsbemessungsgrenze: 8.450 Euro im Monat (+250 Euro) in Westdeutschland und 7.900 Euro im Monat (+300 Euro) in Ostdeutschland.

2020 beträgt die Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.115 Euro pro Monat (+ 70 Euro) in den alten Bundesländern und 2.870 Euro im Monat (+ 140 Euro) in den neuen Bundesländern. Die Bezugsgröße ist u.a. für die Mindestbeitragsbemessung für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder relevant.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt beläuft sich 2020 in der gesetzlichen Rentenversicherung bundeseinheitlich auf 40.551 Euro im Jahr (+1.650 Euro).

Die Verordnung ist noch nicht rechtskräftig. Die Zustimmung des Bundeskabinetts und die Bestätigung durch den Bundesrat stehen noch aus.

Rechengrößen der Sozialversicherung 2020 (Referentenentwurf):

WestOst
MonatJahrMonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung6.900 €82.800 €6.450 €77.400 €
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung8.450 €101.400 €7.900 €94.800 €
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung6.900 €82.800 €6.450 €77.400 €
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung5.212,50 €62.550 €5.212,50 €62.550 €
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung4.687,50 €56.250 €4.687,50 €56.250 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.185 €*38.220 €*3.010 €36.120 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung
40.551 €
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich

Quelle: BMAS 2019

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Referentenntwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2020

 

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