Seit April 2019 gelten neue durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderungen für die Gesundheitsuntersuchungen. Künftig wird der bereits existierende Check-up 35 nur noch alle drei Jahre von den Krankenkassen erstattet. Ergänzt wird dieser durch den Check-up 18 – 34, der einmalig zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Gesundheitliche Risiken und Erkrankungen, besonders im kardiovaskulären Bereich, sollen so frühzeitig erfasst und behandelt werden. Die Verlängerung der Untersuchungsintervalle hatte unter den Ärzten für Unsicherheiten gesorgt, da bereits vereinbarte Termine mit der neuen Regelung hinfällig geworden wären. Mit der Verständigung zur Übergangsfrist bis zum 30.9.2019 haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband dieses Problem gelöst. Patienten, die letztmalig im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung wahrgenommen haben, können noch bis Ende September 2019 in die Praxis einbestellt werden. Für alle anderen Versicherten, deren jüngste Vorsorgeuntersuchung im Jahr 2018 oder später stattgefunden hat, gilt der Drei-Jahres-Rhythmus.
Leistungsumfang | Check-up 18 - 34 | Check-up 35 |
---|---|---|
Anamnese (Vorerkrankungen, Erkrankungen in der Familie | x | x |
Überprüfung des Impfstatus | x | x |
Körperliche Untersuchung (inkl. Blutdruckmessung) | x | x |
Blutuntersuchung | nur bei entsprechendem Risikoprofil | |
Ärztliche Beratung und Empfehlungen | x | x |
Untersuchungsintervall | Einmalig zwischen 18 und 34 Jahren | Alle drei Jahre ab 35 Jahren |
Quelle:
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