Änderungen im EBM, bei ambulanten Operationen und Belegarztleistungen 2023

Änderungen im EBM, bei ambulanten Operationen und Belegarztleistungen 2023

Das Thema unserer News vom 2.5.2023 beleuchtete die Beschlüsse des Bewertungsausschusses für das Jahr 2023. Die heutige News widmet sich sonstigen Beschlüssen, die für 2023 getroffen wurden, insbesondere für den EBM.

Strukturelle Änderungen bei ambulanten Operationen und belegärztlichen Leistungen

Strukturelle Änderungen gibt es für 2023 bei den ambulanten Operationen und belegärztlichen Leistungen. Für die geplanten Änderungen und zur Förderung bestimmter Operationen werden rund 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Honorar je Leistung steigt durchschnittlich um 30%.

Im Zuge der vorgenommenen Erweiterung der ambulanten Operationen ist eine sektorengleiche Vergütung für die ambulanten Operationen im Krankenhaus und von niedergelassenen Ärzten in Vorbereitung.

Die Änderungen des EBM in 2023 betreffen im Wesentlichen die Anpassungen aus dem TSVG im Hinblick auf die Terminvermittlung. Die Vergütung für Neupatienten wurde zum 1.1.2023 wieder abgeschafft. Für schnelle Arzttermin wurden die Zuschläge neu festgelegt.

Die Zuschläge für Haus- und Kinderärzte für die Vermittlung eines Facharzttermines erhöht sich von 93 auf 131 Punkte, wenn eine Behandlung innerhalb von 4 Tagen notwendig ist. Fachärzte erhalten ebenfalls die Zuschläge.

Bei der Terminvermittlung durch die TSS oder Hausarzt erhält die Praxis folgende Zuschläge:

  • 100% der Versicherten- und Grundpauschale bei Behandlungsbeginn bis zum 4. Tag nach Feststellung des Bedarfs
  • 80% bei Behandlungsbeginn zwischen dem 5. und 14. Kalendertag
  • 40% bei Behandlungsbeginn zwischen dem 15. und 35. Kalendertag
  • bei einem Akutfall steigt der Zuschlag auf 200%

Das Zweitmeinungsverfahren wird auf die Cholezystektomie (Entfernung der Gallenblase) ausgeweitet.

Die TI-Pauschale wird ab 1.7.2023 als monatliche Pauschale ausgezahlt.

Ab dem 7. April wird die Corona-Impfung in die Regelversorgung übernommen.

Die Stammdatenerfassung (Zuschlag 10 Punkte auf Versicherten- und Grundpauschale) am Bildschirm wird bis Ende 2023 verlängert, wenn die Patienten ausschließlich oder erstmalig mit der Praxis über Video in Kontakt sind.

Die Abrechenbarkeit der außerklinischen Intensivpflege wird erweitert.

Zum August 2023 wird die Adipositas-APP „zanadio“ dauerhaft in das Verzeichnis der erstattungsfähigen DiGA aufgenommen.

Für Gynäkologen und Pathologen mit der Zusatzweiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie werden zwei neue GOPs für die kurative HPV-Diagnostik aufgenommen.

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in der Publikation “Praxismanagement kompakt” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Praxismanagement kompakt” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN

Andrea Kern-Schnur
Autor Andrea Kern-Schnur
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