Die Erstattungspauschalen für die Telematikinfrastruktur (TI) wurden bereits mehrfach angepasst. Ende April 2022 beschloss das Bundesschiedsamt eine weitere Anhebung der Finanzierungsbeiträge. Das Einschalten des Schiedsamts war notwendig geworden, da die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband keinen Konsens erwirken konnten. Neben der Erhöhung bestehender Zuschläge wurden zudem neue Pauschalen eingeführt.
Neues Kartenterminal für elektronische Signatur
Arztpraxen haben zukünftig Anspruch auf mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal, um die sogenannte Komfortsignatur durchführen zu können. Durch diese Form der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können pro Tag bis zu 250 digitale Unterschriften erledigt werden. Nach der einmaligen Eingabe eines PINs und dem Verbleib des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) im Gerät läuft der Signaturprozess eigenständig ab. Idealerweise sollten die Arztpraxen dazu einen Raum zur Verfügung stellen, der für Dritte unzugänglich ist – Stichwort Datensicherheit.
Finanzierung für Aufsätze gesichert
Statische Entladungen der Gesundheitskarte der Generation 2.1 hatten dazu geführt, dass die stationären Kartenterminals des Herstellers Ingenico regelmäßig abstürzten. Dies hatte massive Auswirkungen auf den Praxisablauf. Ein Aufsatz soll das Problem nun beheben. Die Aufwendungen für den Aufsatz sowie die Versandkosten werden ab sofort von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstattet. Noch in diesem Monat sollen die Aufsätze auf den Markt kommen.
Die Anpassungen im Überblick
Pauschale | Bisherige Regelung | Neue Regelung |
---|---|---|
Pauschale für Konnektor und stationäres Kartenterminal | ||
Bis zu drei Ärzte in einer Praxis | 1.549 € | 1.661 € |
4 bis 6 Ärzte in einer Praxis | 2.084 € | 2.390 € |
Mehr als 6 Ärzte | 2.619 € | 2.956,50 € |
Stationäres Kartenterminal für Notfalldatenmanagement/eMedikationsplan | 595 € je Gerät | 677,50 € je Gerät |
Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur | Keine | 677,50 € je Gerät |
Aufsatz für störanfällige Kartenterminals von Ingenico | Keine | Für bis zu 3 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 35,46 € |
Für 4 bis 6 Ärzte/Psychotherapeuten in der Praxis: 66,28 € | ||
Mehr als 6 Ärzte/Psychotherapeuten: 97,10 € | ||
Pauschalen für Anwendung der TI | ||
Notfalldatenmanagement/eMedikationsplan | 380 € | 530 € |
Notfalldatenmanagement/eMedikationsplan: Integrationspauschale für PVS-Update | 150 € | 400 € |
KIM/eArztbrief Einrichtungspauschale | 100 € | 200 € |
ePatientenakte: Integrationspauschale für PVS-Update | 150 € | 350 € |
Neue Betriebskostenpauschale | ||
Notfalldatenmanagement | Keine | 5,25 € je Quartal |
eMedikationsplan | 7,50 € je Quartal | |
ePatientenakte | 23,35 € je Quartal |
Kommentar:
Mit der Überarbeitung der Finanzierungsvereinbarung hat das Bundesschiedsgericht einen Schritt auf die Ärzte zu gemacht. Durch die Überarbeitung der Vergütungspauschalen erhalten die Leistungserbringer zukünftig deutlich mehr Geld für die digitale Infrastruktur und deren Anwendungen. Eine Forderung der KBV, die aktuellen Fallzahlen als Anspruchsgrundlage für die Anzahl der Kartenterminals zu verwenden, wurde jedoch abgelehnt. Es gelten weiterhin die Fallzahlen von 2016 und 2017.
Quellen: