Ärztliche Zweitmeinung: Jetzt auch bei Wirbelsäulen-OP möglich

Ärztliche Zweitmeinung: Jetzt auch bei Wirbelsäulen-OP möglich

Bereits jetzt haben Versicherte die Möglichkeit, für bestimmte geplante Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen Eingriffe wie die Amputation bei diabetischem Fußsyndrom, die Entfernung der Gebärmutter oder die Schultergelenksspiegelung. Im Rahmen des kostenlosen und freiwilligen Zweitmeinungsverfahrens können Patienten die Notwendigkeit des Eingriffs durch den ärztlichen Fachexperten bewerten lassen, alternative Behandlungsmethoden besprechen sowie offene Fragen klären.

Der Gemeinsame Bewertungsausschuss (G-BA) hat nun das ärztliche Zweitmeinungsverfahren erweitert. Künftig können Patienten mit geplanten Operationen an der Wirbelsäule ebenfalls eine zweite ärztliche Meinung einholen.

Für welche Operationen an der Wirbelsäule gilt die Zweitmeinung?

Die Möglichkeit der Zweitmeinung ist für folgende Eingriffe vorgesehen:

  • dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese)
  • knöcherne Druckentlastung (Dekompression)
  • Facettenoperation (Einbringung von Material in Wirbelkörper)
  • Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision)
  • Bandscheibenprothese

Welche Fachgruppen dürfen als ärztliche Zweitmeiner für Wirbelsäulenoperationen tätig sein?

Teilnehmen am Zweitmeinungsverfahren dürfen u.a. Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, für Neurochirurgie sowie für Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung “Spezielle Schmerztherapie”. Neben der fachlichen Übereinstimmung ist eine Genehmigung als Zweitmeiner durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) notwendig. Erst dann ist es den Ärzten erlaubt, die Leistungen im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) geltend zu machen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – G-BA beschließt Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung vor Eingriffen an der Wirbelsäule

 

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