Aktueller Stand Telematikinfrastruktur

Aktueller Stand Telematikinfrastruktur

Die Etablierung der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) ist ein weiterer wichtiger Baustein in Sachen Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist es, die verschiedenen Akteure wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen eng miteinander zu vernetzen, um behandlungsrelevante Daten (Notfalldaten, eArztbriefe, Telekonsile, Medikationspläne) effektiver und schneller auszutauschen.

Hohe Sicherheitsanforderungen und Schwierigkeiten in der Produktentwicklung verzögerten allerdings die Zulassung der benötigten Komponenten, sodass die gesetzliche Anbindungsfrist mehrfach verschoben werden musste. Seit dem vergangenen Jahr sind nun die technischen Voraussetzungen für die Anbindung an die TI geschaffen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müssen bis spätestens Ende Juni 2019 alle Arzt- und Psychotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und den Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) durchführen können.

Bis spätestens 31.3.2019 müssen Ärzte und Psychotherapeuten die TI-Komponenten verbindlich bestellen und dies gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen. Missachten Ärzte und Psychotherapeuten diese Frist, so drohen Honorarkürzungen von einem Prozent.

Quelle: KBV – Telematikinfrastruktur

 

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