Die Digitalisierung schreitet voran. Mittlerweile sind 89% der ärztlichen Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Damit wächst die Anzahl nochmals um 3% im Vergleich zum Vorjahr.
Hausärzte nehmen bei der TI-Anbindung die Spitzenposition ein
Die Hausärzte nehmen bei der TI-Anbindung mit rund 90% die Spitzenposition ein, wohingegen nur 77% der Psychotherapeuten der Verpflichtung zur digitalen Vernetzung gefolgt sind. Mit Blick auf die Altersverteilung ist festzustellen, dass vor allem die Altersgruppe der unter 50-Jährigen mit circa 90% an die TI angeschlossen ist. Im Vergleich zur ältesten Personengruppe ergibt sich eine Differenz von rund 11% – lediglich 79% der über 60-Jährigen sind an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Zwar haben im Vergleich zum Vorjahr mehr Praxen einen Anschluss zur TI, jedoch hat sich die Fehlerhäufigkeit dabei nahezu verdoppelt. So haben 28% der befragten hausärztlichen Arztpraxen täglich mit Fehlern im Zusammenhang mit der TI zu kämpfen. Nur 2% geben an, überhaupt keine Fehler bei der TI-Nutzung zu haben.
Die meisten DiGA werden von Allgemeinmedizinern verordnet
Auch bei der Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind die Allgemeinmediziner Vorreiter. Seit Oktober 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten die DiGA im Rahmen der Regelversorgung verschreiben. Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen im Berichtszeitraum vom 1.9.2020 bis zum 30.9.2021. Während dieses Zeitraums wurden insgesamt 50.112 DiGA ärztlich verschrieben oder durch die Krankenkassen genehmigt. Insgesamt werden 32% der DiGA-Verordnungen von Allgemeinmedizinern vorgenommen, was 41% der Gesamtausgaben in Höhe von 12,8 Mio. Euro entsprechen. Die Allgemeinmediziner belegen damit klar die Spitzenposition.
Kommentar:
Das Gesetz zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, treibt die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen stetig voran. Demnach sind neben den Ärzten und Psychotherapeuten bislang Apotheken und Krankenhäuser vom Gesetzgeber zur TI-Anbindung verpflichtet. Weitere Akteure wie stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Hebammen bzw. Entbindungshelfer sowie Physiotherapeuten können freiwillig beitreten. Daneben können zukünftig auch Erbringer von Soziotherapie sowie zahnmedizinische Labore das digitale Netzwerk nutzen.
Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN