Die Vertreter der Vertragsärzte und der Kassen haben die Honorarverhandlungen für Vertragsärzte und Psychotherapeuten für das kommende Jahr erfolgreich abgeschlossen. Nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses (bestehend aus jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes) steigt der Orientierungswert ab dem 1.1.2026 um 2,8 % und damit von gegenwärtig 12,3934 Cent auf 12,7404 Cent.
Tarifsteigerungen des Praxispersonals berücksichtigt
Der Orientierungswert (auch Punktwert genannt) bildet die Grundlage für die Preisermittlung sämtlicher ärztlicher Leistungen. Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist für jede Leistung ein individueller Punktwert festgelegt. Der endgültige Preis einer ärztlichen Leistung ergibt sich aus der Multiplikation des jeweiligen EBM-Punktwerts mit dem Orientierungswert. Der Orientierungswert wird jährlich angepasst – unter Berücksichtigung der Investitions- und Praxiskosten, der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie möglicher Kostendegressionen bei steigenden Fallzahlen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont zudem, dass seit den Verhandlungen im vergangenen Jahr die jeweils aktuellen Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte unmittelbar in die Honorarabschlüsse einfließen. Damit sollen Arztpraxen angesichts der angespannten Personalsituation schnell entlastet werden. Vor 2025 flossen die tariflichen Personalkostensteigerungen erst mit einem Zeitverzug von zwei Jahren in die Honorarabschlüsse ein.
Erstmals Negativentwicklung bei Demografie- und Morbiditätsrate in allen KV-Regionen
In den einzelnen KV-Regionen wird nun über das Volumen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) verhandelt. Grundlage bilden neben dem neuen Orientierungswert auch Veränderungen auf der Bedarfsseite, die anhand der regionalen Veränderungsraten für Morbidität und Demografie ermittelt werden. Hierzu hat der Bewertungsausschuss bereits im August einen entsprechenden Beschluss gefasst. Auffällig ist, dass sich erstmals in allen KV-Regionen sowohl bei der Demografierate als auch bei der diagnosebezogenen Veränderungsrate eine negative Entwicklung zeigt (vgl. Tabelle). Im Bundesdurchschnitt lag das Minus bei der Demografie bei 0,18 %, bei der Morbidität bei 0,74 %.
Nach Angaben der KBV erklärt sich diese Entwicklung unter anderem mit einer leichten Verjüngung der Bevölkerung infolge von Zuwanderung und Geburten, in einer rückläufigen Zahl von Erkrankungen (z. B. weniger Atemwegsinfektionen) sowie in einem Anstieg der Zahl der Versicherten, die gänzlich auf einen Besuch beim Vertragsarzt verzichten.
Tab. Regionale Veränderungsraten für Morbidität und Demografie 2026
| KV-Bezirk | Veränderungsrate Morbidität | Veränderungsrate Demografie |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | -0,8580% | -0,1293% |
| Bayern | -0,8862% | -0,1096% |
| Berlin | -1,0530% | -0,3326% |
| Brandenburg | -1,0980% | -0,2780% |
| Bremen | -1,4278% | -0,4690% |
| Hamburg | -1,2089% | -0,3919% |
| Hessen | -0,7621% | -0,2164% |
| Mecklenburg-Vorpommern | -0,9491% | -0,0531% |
| Niedersachsen | -0,8417% | -0,1786% |
| Nordrhein | -0,2585% | -0,1892% |
| Rheinland-Pfalz | -0,4291% | -0,1290% |
| Saarland | -0,6774% | -0,2723% |
| Sachsen | -0,9243% | -0,2887% |
| Sachsen-Anhalt | -0,3536% | -0,1243% |
| Schleswig-Holstein | -0,4480% | -0,1581% |
| Thüringen | -1,0378% | -0,1635% |
| Westfalen-Lippe | -0,4619% | -0,1854% |
Quelle: KBV 2025
Kommentar:
Nach den Honoraranhebungen von jeweils 3,85 % in den Jahren 2024 und 2025 fällt die Erhöhung im kommenden Jahr deutlich moderater aus. Aus Sicht der KBV wurde damit trotz der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen und der anhaltenden Ausgabendynamik ein Kompromiss erreicht, der nicht nur als Verhandlungserfolg zu werten ist, sondern auch als Signal für eine funktionsfähige Selbstverwaltung in angespannten Zeiten. Nun bleibt abzuwarten, wie die regionalen Honorarverhandlungen vor dem Hintergrund des festgestellten sinkenden Bedarfs ausfallen werden. Zumindest die Hausärzte können jedoch positiv in die nahe Zukunft blicken: Ab dem 1. Oktober greift die Entbudgetierung, sodass viele ihrer Leistungen nicht länger mengenmäßig begrenzt oder mit abgestaffelten Vergütungen versehen sind.
Quellen: