Als Arbeitnehmer beziehen Ärzte Arbeitslohn, der nach Abzug etwaiger Werbungskosten der Einkommensteuer unterliegt. Vom Arbeitgeber wird die Lohnsteuer, eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, auf den Arbeitslohn ermittelt und einbehalten. Da der Arbeitgeber für die Lohnsteuer nach § 42d EStG haftet, ist eine klare Abgrenzung erforderlich, um etwaige Haftungsrisiken zu vermeiden.
Daneben können angestellte Ärzte aus einer selbstständigen Tätigkeit Freiberuflereinkünfte beziehen. Ist die zusätzliche Tätigkeit aber Ausfluss des Arbeitsverhältnisses, sind die Einnahmen hieraus der Angestelltentätigkeit zuzuordnen, wie unter Umständen Poolvergütungen. Erzielt ein in eigener Praxis tätiger Arzt zusätzlich zu den Praxiseinnahmen noch Nebeneinkünfte, sind diese i. d. R. Ausfluss der selbstständigen Tätigkeit und somit dieser zuzuordnen.
Praxisvertretung durch einen anderen Arzt mit eigener Praxis während Urlaub/Krankheit | Assistenzarzt vertritt niedergelassenen Arzt während Urlaub/Krankheit |
Arzt, mit eigener Praxis, übt eine Nebentätigkeit als Betriebsarzt, Knappschaftsarzt, Hilfsarzt bei den Gesundheitsämtern, Vertragsarzt der Bundeswehr usw. aus | Arzt ohne Kassenarztzulassung führt Praxis eines älteren Kassenarztes als Vertreter weiter |
Einnahmen aus eigener Praxis eines Knappschaftsarztes, die er neben seiner Knappschaftstätigkeit unterhält | Musterungsvertragsärzte im Rahmen der Musterungskommission |
Freipraktizierender Arzt/Zahnarzt als Vorstandsmitglied einer kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigung | Einnahmen eines Amtsarztes aus öffentlichen Impfungen stellen Dienstbezüge dar |
Krankenhausarzt (Chefarzt/Oberarzt) mit wahlärztlichen Leistungen im Rahmen der eigenen Praxis (privates Liquidationsrecht) | Weiterbildungs-/Zahnarztassistent bei einem niedergelassenen Arzt |
Selbstständiger Arzt/Zahnarzt als Rechnungsprüfer der kassenärztlichen Abrechnungsstelle | Krankenhausarzt (Chefarzt/Oberarzt), der wahlärztliche Leistungen im Rahmen des Dienstverhältnisses erbringt |
Ärztliche Notfalldiensttätigkeit eines Krankenhausarztes, wenn eigenverantwortlich tätig und nicht weisungsgebunden |
Quelle: ATLAS ARZTINFO
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