Anteil ausländischer Beschäftigter in Gesundheitsberufen gestiegen

Anteil ausländischer Beschäftigter in Gesundheitsberufen gestiegen

Ausländische Beschäftigte leisten einen wachsenden Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Insbesondere in Engpassberufen der Pflege, in mehreren fachärztlichen Engpassberufen und in der zahnmedizinischen Assistenz ist ihr Anteil deutlich gestiegen. Damit tragen sie maßgeblich zur personellen Absicherung der Versorgung im Gesundheitswesen bei.

Das zeigen Daten der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2015 bis 2025. Im Juni 2025 waren in Deutschland insgesamt rund 8,83 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Engpassberufen tätig. Davon besaßen knapp 1,29 Mio. eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ihr Anteil belief sich damit auf 14,6 %. Zehn Jahre zuvor waren es rund 609.000 Personen beziehungsweise 7,6 %. Die absolute Zahl der ausländischen Beschäftigten in Engpassberufen hat sich somit innerhalb dieses Zeitraums mehr als verdoppelt.

Starker Zuwachs in der Pflege

Die zahlenmäßig größte Gruppe innerhalb der ausgewerteten Gesundheitsberufe bilden die Pflegeberufe. Dazu zählen unter anderem die Gesundheits- und Krankenpflege, Fachkrankenpflege, Fachkinderkrankenpflege und Altenpflege. Im Jahr 2025 hatten von knapp 1,2 Mio. Beschäftigten rund 181.600 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Der Anteil lag bei 15,1 %. Im Jahr 2015 waren es rund 51.300 Beschäftigte beziehungsweise 4,8 %.

Auch bei Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) erhöhte sich der Anteil der ausländischen Beschäftigten. Unter den Beschäftigten auf Fachkraftniveau stieg er von 6,5 % im Jahr 2015 auf 16,1 % im Jahr 2025 bzw. von knapp 11.000 auf rund 33.300 ZFA.

Bei Medizinischen Fachangestellten erhöhte sich der Anteil von 4,0 auf 7,7 %. In absoluten Zahlen entspricht dies einem Anstieg von rund 14.400 auf 32.500 Beschäftigte (vgl. Abb. 1).

Zweistellige Anteile in mehreren ärztlichen Fachgruppen

Unter den untersuchten ärztlichen Engpassberufen wies die Innere Medizin 2025 mit 18,4 % den höchsten Anteil ausländischer Beschäftigter auf. Es folgten die Psychiatrie und Psychotherapie mit 16,7 % sowie die Chirurgie mit 16,6 %. In der Anästhesiologie lag der Anteil bei 12,7 % und in der Kinder- und Jugendmedizin bei 9,7 %.

Bei Zahnärzten und Kieferorthopäden erhöhte sich der Anteil von 7,7 % im Jahr 2015 auf 13,2 % im Jahr 2025. Die Zahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit stieg somit von rund 1.300 auf knapp 3.800 (vgl. Abb. 2).

Entwicklung in ausgewählten Gesundheitsberufen

Abb. 1 Anteil ausländischer Beschäftigter in ausgewählten Gesundheitsberufen (Engpassberufe) in %

Abb. 1 Anteil ausländischer Beschäftigter in ausgewählten Gesundheitsberufen (Engpassberufe) in %

Quelle: Deutscher Bundestag (2026)

Abb. 2 Anteil ausländischer Beschäftigter in ausgewählten fachärztlichen Berufen (Engpassberufe) in %

Abb. 2 Anteil ausländischer Beschäftigter in ausgewählten fachärztlichen Berufen (Engpassberufe) in %

Quelle: Deutscher Bundestag (2026)

Hinweise:

Die Statistik unterscheidet die Beschäftigten ausschließlich nach ihrer Staatsangehörigkeit. Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte und deutscher Staatsangehörigkeit sind in diesen Zahlen nicht gesondert ausgewiesen, sodass der Beitrag von Menschen mit internationaler Biografie zum Gesundheitswesen insgesamt noch umfassender ist.

Grundlage der Auswertung sind Engpassberufe, die in der Engpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit eine Bewertung von mindestens 2,0 erhielten. Um einen einheitlichen Vergleich zu ermöglichen, wurde diese Abgrenzung rückwirkend auf die gesamte Zeitreihe angewandt.

 

Kommentar:

Die Zahlen belegen, dass das deutsche Gesundheitssystem zunehmend auf ausländische Beschäftigte angewiesen ist. Umso wichtiger ist es, den Zugang für qualifizierte Fachkräfte zu erleichtern. Mit dem im Februar beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen (vgl. News vom 15.4.2026) wird der Zugang zu mehreren Heilberufen neu geordnet. Ab dem 1.11.2026 können Personen mit ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Abschlüssen sowie Hebammen aus Drittstaaten auf die aufwendige Prüfung ihrer Ausbildungsunterlagen verzichten und unmittelbar die Kenntnisprüfung ablegen. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt weiterhin möglich. Die Prüfung der Ausbildungsunterlagen bleibt als Alternative erhalten. Digitale Verfahren und ein verbesserter Austausch zwischen den zuständigen Behörden sollen zugleich dazu beitragen, bürokratische Hürden abzubauen und die Verfahren verlässlicher zu gestalten.

Damit setzt die Reform beim Übergang von einer im Ausland erworbenen Qualifikation in einen reglementierten Beruf in Deutschland an. Dort können langwierige Prüfungen und umfangreiche Nachweispflichten den Berufseinstieg verzögern. Einheitlichere Verfahren können diesen Weg verkürzen und damit auch dazu beitragen, vorhandene Qualifikationen schneller für die Versorgung bereitzustellen.

Doch mit dem Anerkennungsbescheid endet der Integrationsprozess nicht. In vielerlei Hinsicht beginnt er erst dort. Ob aus einem erfolgreichen Berufszugang eine dauerhafte berufliche Perspektive entsteht, entscheidet sich im Arbeitsalltag. Sprachliche Sicherheit, eine strukturierte Einarbeitung, der qualifikationsgerechte Einsatz und verlässliche Ansprechpartner sind dafür ebenso bedeutsam wie die Möglichkeit, sich fachlich weiterzuentwickeln und im neuen Umfeld anzukommen.

Quellen:

Autor Moritz Thiel
Arrow right icon