„Anti-Schnarch-Schiene“ wird Kassenleistung

„Anti-Schnarch-Schiene“ wird Kassenleistung

Erleichterung für alle Personen, die unter einer obstruktiven Schlafapnoe leiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt die Unterkieferprotrusionsschiene in die vertragsärztliche Versorgung auf. Dem Beschluss des G-BA gingen fachliche Beratungen voraus, an denen auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) maßgeblich beteiligt war. Die Unterkieferprotrusionsschiene gilt als wichtige Therapieoption zur Behandlung der schlafbezogenen Atemstörung (Schnarchen). Hierbei kommt es, durch die Verengung des Rachenraums, zur wiederholten Verringerung oder dem kompletten Aussetzen der Atmung während des Schlafs. Sie besteht aus transparenten Schienen für Ober-und Unterkiefer, die durch seitlich angebrachte Stege miteinander verbunden sind. Der Kiefer kann somit in Position oder nach vorne gezogen werden, um der Verengung der Atemwege entgegenzuwirken.

Die KZBV machte sich für die Beteiligung der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte an der Versorgungsstrecke stark. Der Fokus lag auf dem Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen, der Anfertigung und Anpassung der Schienen, der Schienengliederung sowie der Einstellung des Protrusionsgrades. Auf Grundlage einer vertragsärztlichen Indikationsstellung ist die Therapie mit einer individuell gefertigten Unterkieferprotrusionsschiene künftig als Zweitlinientherapie für leichte, mittelgradige und schwere Schlafapnoe vorgesehen. Nach Verordnung der Schiene durch den Vertragsarzt, verantwortet ein Vertragszahnarzt, nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen, die individuelle Anfertigung und Anpassung der Schiene.

In die Beratungen des G-BA zur Ausgestaltung der korrespondierenden vertragszahnärztlichen Vorgaben geben war, neben der KZBV, auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) eingebunden. Er brachte dabei seine Expertise zu den zahntechnischen-fachlichen Anforderungen ein und machte sich, wie bereits die KZBV, für die Einbindung von Vertragszahnärzten sowie Zahntechnikern in den Behandlungs-und Versorgungsablauf der Unterkieferprotrusionsschiene stark.

Der G-BA-Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BGM) nun zur Prüfung vorgelegt und tritt, sofern er nicht beanstandet wird, nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Als vertragsärztliche Leistung kann die Unterkieferprotrusionsschiene allerdings erst dann verordnet werden, wenn die entsprechenden Abrechnungsziffern vorliegen.

Quelle: KZBV – Einbindung zahnmedizinischer Kompetenz sichert hohe Qualität der Schienentherapie bei obstruktiver Schlafapnoe

 

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