Antibiotikameldepflicht: Neue Anforderungen an Tierarztpraxen

Antibiotikameldepflicht: Neue Anforderungen an Tierarztpraxen

Die Bundesregierung hat das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) um Meldepflichten in der tiermedizinischen Antibiotikaanwendung erweitert. Seit Januar 2025 sind nun auch Kleintierpraxen verpflichtet, den Antibiotikaverbrauch bei Katzen und Hunden systematisch zu erfassen. Die Daten müssen erstmals zum 1.1.2026 offiziell gemeldet werden. Die Maßnahme ist Teil eines übergeordneten europäischen Vorhabens, Antibiotikaresistenzen einzudämmen.

EU-weite Initiative gegen Antibiotikaresistenzen

Ziel der EU ist es, zwischen 2020 und 2030 den Gesamtverbrauch antimikrobieller Mittel in der Tiermedizin zu halbieren. Hierzu ist die Erfassung des Antibiotikaverbrauchs notwendig. Für das Sammeln und Auswerten der Daten ist die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zuständig.

Der Zeitplan der Datenerhebung erfolgt gestaffelt:

  • Seit 2024 werden Daten zu Nutztieren wie Rinder, Schweine, Hühner und Puten erfasst.
  • Ab 2027: Antibiotikaabgabe an Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen, Pferde sowie Kaninchen, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
  • Ab 2029: Antibiotikaabgabe an Hunde, Katzen und als Pelztiere gehaltene Füchse und Nerze.

Deutschland geht mit der aktuellen Gesetzeslage allerdings über den EU-Zeitplan hinaus.

Nationale Vorreiterrolle Deutschlands

Zwar sehen die EU-Vorgaben die erste Meldung der Antibiotikaanwendungen bei Katzen und Hunden erst für 2029 vor, allerdings fordert das TAMG die Datenerfassung bereits ab 2025. Die verpflichtende Meldung an die nationale Datenbank HI-Tier erfolgt ausschließlich über die Veterinärmediziner, da diese – im Gegensatz zu den Tierhaltern – den Antibiotikaverbrauch verlässlich und nachvollziehbar dokumentieren können.

Ein ursprünglich geplanter Gesetzesänderungsentwurf zur Anpassung des TAMG an den EU-Zeitplan konnte vor der Bundestagswahl im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet werden. Damit bleibt es bei der vorgezogenen nationalen Regelung.

 

Kommentar:

Die Antibiotikameldepflicht für Kleintiere ist ein bedeutender Schritt bei der Eindämmung von Antibiotikaresistenzen. Auch wenn sie für deutsche Tierarztpraxen mit erheblichem Aufwand verbunden ist, positioniert sich Deutschland damit als Vorreiter in der Umsetzung europäischer Gesundheitsziele.

Ermutigend ist der rückläufige Trend des Antibiotikaeinsatzes in Deutschland. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte, wurden in 2023 529 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben – 11 Tonnen weniger als im Vorjahr. Damit handelt es sich um den niedrigsten Wert seit Erhebungsbeginn im Jahr 2011 bei einem Rückgang von insgesamt 69%.

Quellen:

Autor Fanny Mauch
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