Antischnarchschiene: Abrechnung zahnärztlicher Leistungen ab 1.1.2022 möglich

Antischnarchschiene: Abrechnung zahnärztlicher Leistungen ab 1.1.2022 möglich

Bereits zum 30.7.2021 wurde die Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den Leistungskatalog der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen (siehe unsere News vom 8.1.2021). Nun wurden vom Bewertungsausschuss noch die zur Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen notwendigen neuen BEMA-Leistungspositionen beschlossen. Diese treten zum 1.1.2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können die in die Behandlung eingebundenen Zahnärzte ihren Leistungsanteil mit den Kassen abrechnen.

 

Kommentar:

Obstruktive Schlafapnoe ist eine ernst zu nehmende Atemstörung, von der vor allem Männer betroffen sind. Die Erkrankungswahrscheinlichkeit steigt dabei mit dem Alter: Von den 40- bis 60-jährigen Männern sind etwa 20% betroffen, von den 65- bis 70-jährigen bis zu 60%. Bei Frauen steigt erst ab der Menopause die Erkrankungswahrscheinlichkeit.

Bei den Betroffenen kommt es während des Schlafens typischerweise immer wieder zu zeitweiligen Atmungsaussetzern. Die vom Gehirn als Antwort folgende Weckreaktion führt zu einer Störung der Schlafstadien und damit zu einem nicht mehr erholsamen Schlaf. Tagesmüdigkeit sowie geistige und körperliche Einschränkungen sind typische Folgen. Ursächlich ist eine Verengung des Rachenraums.

Eine Behandlungsoption bei obstruktiver Schlafapnoe ist die UKPS. Diese hält die Atemwege offen. Indikationsstellung und Therapie erfolgt dabei durch einen Vertragsarzt, der über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Absatz 2 SGS V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen durch die Kassenärztliche Vereinigung verfügt. Die Versorgung mit der patientenindividuell angefertigten UKPS und den ggf. erforderlichen Kontrollbehandlungen erfolgen dann durch einen Vertragszahnarzt nach Ausschluss einer eventuell vorliegenden zahnmedizinischen Kontraindikation.

Quelle: Wir Zahnärzte in Westfalen-Lippe – Neue BEMA-Leistungspositionen ab 1. Januar 2022

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