Anwaltshonorar (Teil 2): Gender Pay Gap bei Juristinnen

Anwaltshonorar (Teil 2): Gender Pay Gap bei Juristinnen

Obwohl bereits seit über 15 Jahren (seit 2004) mehr Frauen als Männer Jura studieren, dementsprechend der Frauenanteil sowohl bei der Zahl der bei den Kammern gemeldeten Anwälten stetig steigt als auch in der Berufspraxis bei (Groß)Kanzleien, in Rechtsabteilungen etc., ist deren Anteil unter der Riege der Partner in (Groß-)Kanzleien aber auch im akademischen Umfeld (bei den Jura-Professoren an den Universitäten) noch immer stark unterrepräsentiert.

Ein weiterer Aspekt, der gerade heute am Equal Pay Day, Aufmerksamkeit erfahren sollte, ist die Lohnlücke bei Juristinnen, die mit zunehmender Berufserfahrung ansteigt:

 

Quelle: https://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/2020/03/gender-pay-gap-gehaltsunterschiede-sind-bei-erfahrenen-associates-immer-noch-deutlich

Auch im letzten STAR-Bericht (2018; veröffentlicht 2019) wurde auf das Gefälle – egal ob selbstständig tätig, angestellt oder Syndici – hingewiesen: demnach verdienten angestellte Vollzeit-Rechtsanwälte durchschnittlich 74.000 Euro, Anwältinnen hingegen nur 54.000 Euro (das wären 27%). Die Einkommensschere zwischen den Geschlechtern ist hierbei im Westen höher als im Osten.

Positiv schneiden in der o.g. azur-Umfrage Mittelstandskanzleien ab, denn dort ist die Gehaltslücke am geringsten – während sie bei Boutiquen aber auch (internationalen) Konzernberatern eher hoch ist.

 

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