AOK BW: Neuer Nephrologie-Selektivvertrag

AOK BW: Neuer Nephrologie-Selektivvertrag

Die AOK erweitert ihr Facharztprogramm in Baden-Württemberg. Ab dem 1.4.2020 startet ein neuer Vertrag zur Nephrologie.

  • Ziel: schneller Zugang zu moderner, qualitätsgesicherter Diagnostik und Therapie, Verhinderung/Verlangsamung des Fortschreitens chronischer Nierenerkrankungen (insbes. Verhinderung/Hinauszögern der von den Patienten als belastend empfundenen Dialyse), Reduktion von Komplikationen in allen Krankheitsstadien
  • Vertragspartner: MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Verbund nephrologischer Praxen (VNP) in Baden-Württemberg
  • Teilnahmeberechtigte Ärzte: Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie in Baden-Württemberg (rund 250); Voraussetzungen: spezielle Vertragsschulungen, Erfüllung der vertraglich festgelegten Qualitätskriterien, Teilnahme an mindestens zwei strukturierten Qualitätszirkeln pro Jahr
  • Über die Regelversorgung hinausgehende Leistungen für eingeschriebene Patienten: zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch den Facharzt, wissenschaftlich fundierte unabhängige Aufklärung zu den verschiedenen Möglichkeiten einer Nierenersatzbehandlung (für Patienten im fortgeschrittenen Stadium), Erweiterung der Gesundheitskompetenz mit dem Ziel lebensstilverändernder Maßnahmen (insbesondere Rauchstopp, regelmäßige Bewegung, Abbau von Übergewicht/Einhalten von Diäten und Trinkvorgaben), sichere Arzneimitteltherapie
  • Vergütung: Grundpauschale P1 (einmalig im Quartal bei persönlichem Patientenkontakt 32 Euro), Betreuungspauschalen P1A-P1G (z.B. bei sonstigen nephrologischen Erkrankungen 22 Euro/Quartal, bei chronischen Nierenerkrankungen 25 Euro/Quartal, bei einer Zentrumsdialyse oder einer Heim-/Peritonealdialyse jeweils 50 Euro/Quartal), Zuschläge, Beratungspauschalen (Beratungspauschale zur Förderung der Gesundheitskompetenz 30 Euro; Pauschale zur gemeinsamen Entscheidungsfindung bei der Auswahl des Nierenersatzverfahrens 23 Euro), weitere Einzelleistungen und Qualitätszuschläge (z.B. bei wirtschaftlicher Verordnung von Medikamenten mittels Vertragssoftware: Zuschlag auf P1 von bis zu 4 Euro oder für die elektronische Arztvernetzung: Zuschlag je Behandlungsfall auf P1 von 5 Euro), einmaliger Zuschuss für die Umsetzung der elektronischen Arztvernetzung 2.500 Euro. Weitere Einzelheiten zur Vergütung siehe PDF: AOK-FacharztProgramm Nephrologie

Quelle: AOK – Bessere Versorgung chronisch Nierenkranker in Baden-Württemberg

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

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