Letzte Woche hat der Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet und insbesondere jene für Apotheken relevante Bereiche sind bereits größtenteils am Dienstag dieser Woche in Kraft getreten.
Im Gesetz wird u.a. die Ausstellung von COVID-19-Zertifikaten für Geimpfte, Genesene und Getestete geregelt. Demnach können Apotheken nun die Impfdokumentation übernehmen bzw. Nachtragungen im Impfausweis sowie die Ausstellung digitaler COVID-19-Zertifikate vornehmen.
Mit dem Gesetz werden aber auch die Pandemie-Sonderregeln für die Arzneimittelabgabe bis Ende Mai 2022 verlängert (z.B. erleichterte Abgabe nicht vorrätiger Arzneimittel).
Quellen:
- Bundesgesetzblatt – Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
- DAZ.online – Sonderregeln zur Arzneimittelabgabe gelten bis 31. Mai 2022
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