Arztpraxen: Über 23,5 Mio. Hausbesuche in 2024

Arztpraxen: Über 23,5 Mio. Hausbesuche in 2024

Im Jahr 2024 wurden deutschlandweit mehr als 23,5 Mio. Hausbesuche abgerechnet. Dies zeigt eine Auswertung der Versorgungsdaten durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Mit rund 19,4 Mio. Besuchen leisteten die Hausärzte etwa 83 % aller Hausbesuche. Für Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) wurden rund 2,5 Mio. und für Medizinische Fachangestellte (MFA) ohne NäPA-Qualifikation rund 0,6 Mio. Besuche abgerechnet. Neben den regulären Hausbesuchen erbrachten Ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) den Abrechnungsdaten zufolge rund eine Million Besuche.

Abb. Hausbesuche: Verteilung nach Berufsgruppen

Hausbesuche 2024: Anteil nach Berufsgruppe in Prozent

Quelle: Zi 2025

Kommentar:

Hausbesuche sind ein fester Bestandteil der ambulanten hausärztlichen Versorgung (§ 17 Absatz 6 Bundesmantelvertrag-Ärzte) und für bettlägerige oder nicht transportfähige Patienten, die medizinische Hilfe benötigen, unverzichtbar. Auch Fachärzte sind zu Hausbesuchen innerhalb ihres jeweiligen Praxisbereichs verpflichtet – etwa im Rahmen einer konsiliarischen Beratung oder bei von ihnen behandelten Versicherten, für die aufgrund einer Erkrankung aus dem entsprechenden Fachgebiet ein Besuch notwendig ist.

Hausbesuche werden bei knappen zeitlichen Ressourcen zur Belastung

Hausbesuche benötigen viel Zeit und stellen insbesondere bei überfüllten Wartezimmern eine zunehmende organisatorische Belastung dar. Hinzu kommt, dass die Vergütung mit rund 26 € zuzüglich Wegepauschalen nicht sehr attraktiv ist. Immerhin werden die hausärztlichen Hausbesuche (Gebührenordnungspositionen 01410 bis 01413 sowie 01415) seit dem 1.10.2025 ohne Mengenbegrenzung zum vollen EBM-Preis bezahlt. Darüber hinaus können sich Hausbesuche seit dem 1.1.2026 positiv in der neuen Vorhaltepauschale auswirken: Sie zählen gemeinsam mit den Pflegeheimbesuchen zu den zehn Kriterien, die über die neuen Zuschläge entscheiden. Um das Kriterium „Haus- und Pflegeheimbesuche“ zu erfüllen, müssen diese künftig mindestens 5 % aller hausärztlichen Behandlungsfälle ausmachen. Gerade für Praxen, die knapp unterhalb dieser Quote liegen, kann es sich wirtschaftlich lohnen, weitere Hausbesuche durchzuführen. Für die neue Vorhaltepauschale plus Zuschlag I (128 Punkte + 10 Punkte) müssen mindestens zwei der zehn Kriterien erfüllt sein (vgl. News vom 18.11.2025). Sind mindestens acht Kriterien erfüllt, greift zusätzlich der Zuschlag II (128 Punkte + 30 Punkte).

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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