Nachdem im Schiedsverfahren eine Vergütung festgelegt wurde, sind die Voraussetzungen für die „assistierte Telemedizin“ in Apotheken erfüllt. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der ABDA hervor. Ziel des neuen Angebots ist es, den Zugang zur medizinischen Versorgung insbesondere in unterversorgten Regionen zu verbessern und niedrigschwellige digitale Versorgungsangebote stärker in die Regelversorgung zu integrieren.
Künftig sollen Apotheken und Patienten bei telemedizinischen Anwendungen organisatorische und technische Hilfestellung bei Videosprechstunden, digitalen Verlaufskontrollen sowie bestimmten standardisierten Gesundheitsleistungen leisten. Die Apotheke übernimmt dabei ausdrücklich keine ärztliche Tätigkeit, sondern fungiert als unterstützende Infrastruktur- und Koordinationsstelle. Die ärztliche Verantwortung verbleibt beim behandelnden Arzt.
Apotheken erhalten für ihre Leistung eine Pauschale in Höhe von 30 €. Abrechenbar sind vorerst nur das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde (§ 9 Absatz 2 der Anlage 31c BMV-Ä) sowie die Begleitung einer Videosprechstunde, um „im Bedarfsfall Hilfestellung beim Bedienen der technischen Infrastruktur“ zu leisten. Die Pauschale gilt bis Ende Juni 2027. Anschließend ist eine stufenweise jährliche Reduzierung vorgesehen. Ab Juli 2029 sinkt die Vergütung auf 21,50 €.
Noch liegt der Beschluss beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das innerhalb eines Monats die Möglichkeit zur Beanstandung hat. Zudem steht der Beschluss der Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) noch aus.
Kommentar:
Der Anspruch gesetzlich Versicherter auf assistierte Telemedizin in Apotheken wurde bereits von der damaligen Ampel-Koalition mit dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) beschlossen. Die assistierte Telemedizin ist Teil der gesundheitspolitischen Bemühungen, digitale Versorgungsstrukturen auszubauen und ambulante Versorgungslücken abzufedern. Insbesondere in ländlichen Regionen sollen Patienten dadurch schneller Zugang zu ärztlicher Beratung erhalten, ohne zwingend persönlich eine Praxis aufsuchen zu müssen. Apotheken gelten hierfür als besonders geeignet, da sie über eine hohe regionale Präsenz, lange Öffnungszeiten und einen niedrigschwelligen Zugang verfügen sowie vielfach eine etablierte Vertrauensbeziehung zu den Patienten besteht.
Neue Erlöschancen für Apotheken – Kritik aus der Ärzteschaft
Für Apotheken eröffnet die assistierte Telemedizin potenziell neue Erlösquellen außerhalb des klassischen Arzneimittelgeschäfts. Gleichzeitig könnten telemedizinische Angebote die Kundenbindung stärken und die Rolle der Apotheke als lokaler Gesundheitsdienstleister weiter ausbauen. Auch für Arztpraxen können sich neue Kooperationsmöglichkeiten ergeben, künftig auch bei standardisierten Verlaufskontrollen oder strukturierten Versorgungsprozessen. Innerhalb der Ärzteschaft wird die Entwicklung jedoch unterschiedlich bewertet. Kritiker befürchten eine weitere Fragmentierung der ambulanten Versorgung sowie eine zunehmende Verlagerung patientennaher Versorgungsleistungen aus den Praxen.
Quelle: ABDA – Assistierte Telemedizin in Apotheken ab 1. Juli: Schiedsspruch macht den Weg frei