Nachdem am 4.7.2019 die Konkretisierung zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) für Hämophilie in Kraft getreten ist, haben Vertragsärzte und Krankenhäuser die Möglichkeit, eine Berechtigung zur ASV bei den erweiterten Landesausschüssen zu beantragen. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der ASV, die Details zu den Leistungen in Zusammenhang mit der Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Hämophilie sowie zur Vergütung sind unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/790/ abrufbar.
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