AU-Bescheinigung ab 2023 auch für Arbeitgeber elektronisch

AU-Bescheinigung ab 2023 auch für Arbeitgeber elektronisch

Seit dem 4. Quartal 2021 werden Krankschreibungen von den Ärztinnen und Ärzten elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Nun sollen auch die Arbeitgeber eine solche digital abrufen können, was zurzeit in einer Pilotphase erprobt wird. Bis zum 1.1.2023 erhält jedoch jeder Mitarbeiter noch eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) zur Vorlage beim Arbeitgeber.

Was ändert sich ab dem 1.1.2023?

Bislang mussten die Arbeitgeber eine durch den behandelnden Arzt ausgestellte AU-Bescheinigung selbst beim Arbeitgeber vorlegen. Diese Pflicht entfällt nun ab dem 1.1.2023. Der Mitarbeiter ist zwar nach wie vor verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit zu den vertraglich oder gesetzlich festgelegten Zeitpunkten feststellen zu lassen, eine Übermittlung der entsprechenden Ausfertigung der Krankmeldung erfolgt jedoch nicht mehr durch den Arbeitnehmer. Er erhält zukünftig nur mehr eine Ausfertigung der Bescheinigung für sich selbst. Die Krankenkassen stellen die entsprechenden AU-Daten zum Abruf bereit, die dann vom Arbeitgeber abgerufen werden können.

Für privat versicherte Arbeitnehmer bleibt es bei der alten Regelung.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen

Der Arbeitgeber darf nur nach einer entsprechenden Krankheitsmitteilung durch den Arbeitnehmer die Bescheinigung abrufen. Nicht zulässig sind allgemeine Anfragen zu Mitarbeitenden. Der Abruf durch den Arbeitgeber erfolgt über das Entgeltabrechnungssystem.

 

Kommentar:

Die bisherigen Regelungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestehen weiter. Ein Arbeitgeber kann die Fortzahlung verweigern, wenn die ärztliche Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Die Verantwortlichkeit wird durch die Befreiung der Mitarbeiter von der Pflicht zur Vorlage der Krankmeldung auf Arbeitgeber und Krankenkasse verlagert.

Die Arbeitgeber müssen nun sicherstellen, dass die abgerufenen Informationen aus der Krankmeldung zeitnah und digital die Abrechnung erreichen. Auch die Arbeitnehmer müssen rechtzeitig über das neue Meldeverfahren informiert werden. Ein Konzept für die Krankmeldung ist hier hilfreich (Datenschutz!). Eventuell müssen auch Arbeitsverträge und betriebliche Weisungen entsprechend angepasst werden.

Quelle: HUMAN RESOURCES MANAGER – Krankschreibungen werden bald elektronisch übermittelt

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