Aufnahme des Medikationsplanes für ASV-Patienten in den EBM

Aufnahme des Medikationsplanes für ASV-Patienten in den EBM

Seit dem 1.1.2019 können an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) teilnehmende Ärzte zwei neue Ziffern für das Ausstellen und Aktualisieren des Medikationsplanes abrechnen. Grundlage ist ein Beschluss des Bewertungsausschusses über die Einführung entsprechender Ziffern im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM):

  • GOP 51020: Ausstellung eines Medikationsplanes innerhalb der ASV, 4,22 Euro (39 Punkte), einmal im Quartal abrechenbar
  • GOP 51021: Aktualisierung des Medikationsplanes, 0,86 Euro (8 Punkte), einmal pro Behandlungsfall abrechenbar

Beide GOP werden extrabudgetär sowie ohne Mengenbegrenzung vergütet und ersetzen die Pseudoziffer 88514.

Quelle: KBV – Medikationsplan ASV-Patienten im EBM

 

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