Durch die andauernde Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach telemedizinischen Angeboten rasant gewachsen. Insbesondere die Videosprechstunde hat seit 2020 einen regelrechten Boom erfahren. Mittlerweile ist die virtuelle Sprechstunde fester Bestandteil der Regelversorgung. Die gestiegene Akzeptanz der Videosprechstunde ist auch auf den Wegfall der fall- und leistungsbezogenen Begrenzung zurückzuführen. Die Corona-Regelung wurde erst kürzlich bis zunächst Ende März 2022 verlängert. Zuvor war der Anteil der Videosprechstunden auf 20% der Gesamtbehandlungsfälle begrenzt. Mit dem Digitale-Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) hat der Gesetzgeber weitere Schritte eingeleitet, um den Ausbau der telemedizinischen Versorgung zu fördern.
Folgende Regelungen sollen das telemedizinische Angebot verbessern:
- Die bislang geltende Limitierung der Videosprechstunde in der Regelversorgung wird auf 30% der Leistungen angehoben.
- Vertragsärzte können verfügbare virtuelle Sprechstunden im Rahmen der Terminservicestellen an die Kassenärztlichen Vereinigungen melden.
- Videosprechstunden können auf das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte angerechnet werden.
- Telemedizinische Leistungen können dabei auch außerhalb der Sprechstundenzeiten angeboten werden. Auch im Kassenärztlichen Notdienst sollen Videosprechstunden angeboten werden.
- Zukünftig können Psychotherapeuten die Akutbehandlung virtuell durchführen.
- Neben den Ärzten und Psychotherapeuten können auch Heilmittelerbringer sowie Hebammen telemedizinische Leistungen erbringen.
Kommentar:
Der Ausbau der Telemedizin im Gesundheitswesen zählt zu den wichtigen Säulen der Digitalisierung. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: mehr Flexibilität für den Arzt und Versicherten – gleichzeitig können unnötige Wege zum Arzt vermieden werden. Dennoch ist die Videosprechstunde kein Allheilmittel zur Effizienzsteigerung, vielmehr ist diese eine sinnvolle Ergänzung zum persönlichen und vertrauensvollen Arzt-Patienten-Kontakt.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG)