Die Ausbildung von Hebammen wird nun auch in Deutschland an die Hochschulen verlagert. Das hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Akademisierung des Hebammenberufes und den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen. AfD, FDP und Linke enthielten sich. Der Bundesrat hat das Gesetz bestätigt. In Kraft treten wird es zum 1.1.2020.
Die bislang an Hebammenschulen ausgebildeten Fachkräfte sollen, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ zu erlangen, künftig grundsätzlich ein drei- bis vierjähriges duales Bachelorstudium (sechs bis acht Semester) absolvieren. Das Studium verbindet ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung und verfügt daher über einen hohen Praxisanteil, der im Krankenhaus oder im ambulanten Bereich abgeleistet wird (bspw. bei freiberuflichen Hebammen oder in Geburtshäusern). Die Studierenden erhalten über die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung.
Die Voraussetzung für das Studium ist eine mindestens zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf (bislang mindestens mittlere Reife). Durch die Akademisierung wird beabsichtigt, das Berufsbild attraktiver zu gestalten, um so den Hebammennachwuchs zu stärken.
Quelle: Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt Reform der Hebammenausbildung zu
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