Ausbildung zur Pflegefachassistenz wird vereinheitlicht

Ausbildung zur Pflegefachassistenz wird vereinheitlicht

Die Überalterung der Bevölkerung wird die Nachfrage nach professionellen Pflegeleistungen weiterwachsen lassen. Gleichzeitig leidet die Pflegebranche unter einem massiven Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist der qualifikationsgerechte Einsatz personeller Ressourcen. Die neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist dabei ein wichtiger Baustein.

Neue bundeseinheitliche Ausbildung zum Pflegefachassistenten ab 2027

Bislang existierten 27 verschiedene, landesrechtlich geregelte Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Mit dem Entwurf des Pflegeassistenzgesetzes wird nun eine neue bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistentin, Pflegefachassistenten und Pflegefachperson auf den Weg gebracht. Auf diese Weise soll nicht nur der Zugang zum Pflegeberuf sowie die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte vereinfacht, sondern auch eine Standardisierung der Ausbildungsqualität gewährleistet werden.

Was umfasst die neue Ausbildung?

  • Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist ebenso möglich. Je nach Berufserfahrung und bereits bestehender Pflegequalifikationen kann der Ausbildungszeitraum auf 12 Monate oder weniger verkürzt werden.
  • Die Ausbildung kann begonnen werden, wenn ein Hauptschulabschluss vorliegt. Bei positiver Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss ist auch eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich.
  • Im Rahmen der Ausbildung muss die angehende Pflegekraft Pflichtpraktika in drei großen Versorgungsbereichen (ambulante und stationäre Pflege sowie stationäre Akutpflege) nachweisen.
  • Die Auszubildenden haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

 

Kommentar:

Die Vereinheitlichung der Pflegefachassistenzausbildung ist ein notwendiger Schritt, um dem wachsenden Pflegebedarf entgegenzutreten. Die qualifizierten Pflegeassistenten gewährleisten eine fachgerechte Pflege in ambulanten und stationären Einrichtungen und entlasten Pflegefachkräfte durch die Übernahme bestimmter Aufgaben. Der Gesetzentwurf verbessert zudem die Chancen, angehende Pflegefachkräfte, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, im Pflegebereich zu halten. Dies wird erreicht, indem sie in die Assistenzausbildung überführt werden können.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Kabinett beschließt die Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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