Auseinandersetzung

Auseinandersetzung

In der Regel wird der Patient erst mal außerhalb des Rechtsweges versuchen, Ansprüche gegen den Arzt durchzusetzen. Nach einem erfolglosen außergerichtlichen Versuch kann es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Außergerichtlich Gerichtlich
Privatgutachten Gerichtsgutachten
Anrufen der Krankenkasse selbstständiges Beweissicherungsverfahren
Schlichtungs- und Gutachterkommission Haftungsprozess

Außergerichtliches Verfahren
Der Patient wird in Form eines Schreibens von ihm selbst oder von seinem Anwalt versuchen, die Ansprüche geltend zu machen. Nach § 66 SGB V sollen die Gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern, die bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Versicherung entstanden sind, helfen. So kommt es häufig dazu, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die erste Kontaktaufnahme mit dem Arzt tätigt. Ansonsten hilft auch der spezialisierte Zusammenschluss von Schlichtern im Gesundheitswesen in der Deutschen Schiedsstelle im Medizinrecht med.iatori e.V. (https://www.med-iatori.de).

Quelle: Jahrbuch für Ärzte und Zahnärzte 2018, Kapitel 14.1.2.10

 

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