Auswahlverfahren für (zahn-)medizinische Studienfächer

Auswahlverfahren für (zahn-)medizinische Studienfächer

Für die (zahn-)medizinischen Studienfächer gibt es jedes Semester deutlich mehr Bewerber als Studienplätze. Im Wintersemester 2022/23 gab es 35.567 Bewerbungen auf 9.948 Studienplätze der Humanmedizin. Für den Studiengang Zahnmedizin bewarben sich auf 1.491 Studienplätze 11.714 Studieninteressierte.

Zahl an (zahn-)medizinischen Studienplätzen beschränkt

Aufgrund der großen Nachfrage ist die Vergabe der Studienplätze in (zahn-)medizinischen Fächern beschränkt. Im Dezember 2018 verabschiedete die Kultusministerkonferenz einen Entwurf für die Neuregelung der Vergabe der Studienplätze in der Medizin. Die Neuregelung wurde erforderlich aufgrund eines im Dezember des Vorjahres gefällten Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Dieses erklärte das Verfahren im Fach Humanmedizin für teilweise verfassungswidrig. Es verletze den grundrechtlichen Anspruch auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Die Vergabe der Studienplätze an Bewerber mit den besten Abiturnoten sei nur dann mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, wenn die unterschiedlichen Notenhöhen in den Ländern durch Landesquoten ausgeglichen werden. Laut dem Entwurf ist die Zulassung weiterhin maßgeblich von der Abschlussnote der Hochschulzugangsberechtigung abhängig. 40% der Studienplätze werden nach wie vor von der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund vergeben. Hiervon werden anstatt der vormals 20 nun sogar 30% nach der Abiturbestenquote vergeben. Die Zulassung nach Wartezeiten entfällt. Hierfür wurde eine zusätzliche Eignungsquote (schulnotenunabhängige Kriterien) für die verbleibenden 10% eingeführt. Die Vergabe der restlichen Studienplätze wird von den Hochschulen selbst vorgenommen (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Vergabe der Studienplätze Human- und Zahnmedizin

Vergabe der Studienplätze Human- und Zahnmedizin

Im Rahmen der Landarztarztquote werden bis zu 10% der Studienplätze mittels eines gesonderten Auswahlverfahrens vergeben, das auch eine bereits vorhandene Berufstätigkeit in einem Gesundheitsberuf bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten oder Freiwilligendienste im Gesundheitsbereich berücksichtigt.

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in der Publikation “Praxismanagement kompakt” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Praxismanagement kompakt” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN

Nadine Brohammer
Autor Nadine Brohammer
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