Die steuerbaren Umsätze eines Arztes unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer, sofern nicht ein Steuerbefreiungstatbestand Anwendung findet. Die zentrale Befreiungsvorschrift für ärztliche Lieferungen und Leistungen ist § 4 Nr. 14 UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind hiernach: a) Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt,…