Baden-Württemberg verfügt als erstes Bundesland über Zentren für Personalisierte Medizin (ZPM) als festen und innovativen Bestandteil der Versorgungslandschaft. Ende April 2021 einigten sich die Krankenkassen, ihre Landesverbände und die Universitätsklinika Tübingen, Ulm, Freiburg und Heidelberg in einem gemeinsamen Vertrag auf die Rahmenbedingungen der Leistungserstellung und auf die Leistungsvergütung. Mit dem Ziel, Behandlungsfälle aus dem Jahr 2020 zu berücksichtigen, wurde der Vertragsstart rückwirkend zum 1.1.2020 vereinbart. Die ZPM richten sich an bereits „austherapierte“ Patienten (auch anderer Krankenhäuser), die Zugang zu einer umfangreichen molekularen Diagnostik und deren Bewertung im interdisziplinären Molekularen Tumorboard mit anschließender personalisierter Therapieempfehlung erhalten. Das molekulare Tumorboard besteht aus einem Expertengremium aus Ärzten, Molekularbiologen, Humangenetikern und Bioinformatikern. Sofern sich nachweisbare Versorgungsverbesserungen für die Patienten ergeben, ist eine schrittweise Übertragung des Modells an weitere onkologisch spezialisierte Krankenhäuser angedacht, wodurch ein landesweites Netz an ZPM zu einer wohnortnahen Versorgung der Krebspatienten beitragen könnte.
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