Das Honorar für Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Baden-Württemberg steht fest. Im November 2020 verständigten sich die Vertragspartner auf ein Plus der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung (MGV) von ca. 2,1%. Je nachdem, wie sich der Einzelleistungsbereich entwickelt (z.B. die Zahl der sogenannten TSVG Konstellationen [Neupatient, Hausarzt-Vermittlung]), besteht die Möglichkeit einer weiteren Steigerung. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gab folgende Details bekannt:
- Regionaler Punktwert: Auf Basis der bundesweit vorgegebenen Erhöhung des Orientierungswerts um 1,25% resultiert ein regionaler Punktwert von 11,1244 Cent
- Veränderungsrate aufgrund der demografischen Entwicklung und des Anstiegs der Morbidität: 0,1145%
- Ausgleich des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs im Jahr 2018: 0,7 Mio. Euro
- Zusätzliches Schutzausrüstungsbudget für die gesamte Pandemiewelle 2020/2021
- Fortführung der zusätzlichen Förderungen in Baden-Württemberg: ca. 76 Mio. Euro (u.a. für das Mammografie-Screening, Substitution, belegärztliche Leistungen, NäPa, organisierter Notfalldienst etc.)
Für 2021 gibt es folgende honorarsteigende Regelungen:
- Erhöhung der MGV durch Sonderbedarfszulassungen: Diese resultieren aus dem Abbau von Krankenhäusern, wodurch sich ein erwarteter Honorareffekt von rund 1 Mio. Euro für 2021 ergibt.
- Erhöhung der MGV aufgrund des Kassenwechsler-Effekts: Für 2021 resultiert eine Steigerung um 0,0280% (rund. 0,8 Mio. Euro)
- Anpassung der Wegegebühren: + 1,25% (ca. 0,1 Mio. Euro für 2021)
- Anpassung der Gebührenwerte (GOP 86510-86520) der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ nach Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag Ärzte): +1,25% (ca. 0,3 Mio. Euro für 2021)
Quelle: KVBW – Honorarabschluss 2021 für Baden-Württemberg
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.