Baden-Württemberg: Landarztquote wird konkret

Baden-Württemberg: Landarztquote wird konkret

Die baden-württembergische Landesregierung hat die Landarztquote durchgewunken. Das hat der Landtag in seiner letzten Sitzung der Legislaturperiode beschlossen. Außerdem wurde das Landarztgesetz vor der abschließenden Beratung am 4. Februar noch einer Änderung aus der Opposition unterzogen, wie einer Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zu entnehmen war.

Das Gesetz zielt auf die Verbesserung der Versorgung durch die Überwindung des Landarztmangels ab. Auslöser für den Ärztemangel auf dem Land sind unter anderem die von den Nachwuchsmedizinern im Vergleich zu den älteren Kollegen gewünschten anderen Arbeitsstrukturen, die mehr Zeit für die Familie zulassen. Aus diesem Grund fand ein aus den Oppositionsfraktionen hervorgebrachter Kritikpunkt Berücksichtigung, der die im Gesetz festgeschriebene Vorgabe der ausschließlichen Vollzeitanstellung und damit die Vergabe eines vollen Versorgungsauftrags streicht.

Der zugrunde liegende Gesetzesentwurf beinhaltet die Bestimmungen für die jährlich geplanten 75 Studienplätze der Humanmedizin, die im Rahmen der sogenannten Landarztquote besetzt werden sollen. Die Bewerber verpflichten sich nach Abschluss des Studiums und der Ausbildung zum Allgemeinmediziner zu einer anschließenden zehnjährigen Tätigkeit in einem (drohend) unterversorgten Gebiet.

Quellen:

 

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