Baden-Württemberg: Notfallsanitäter erhalten mehr Kompetenzen

Baden-Württemberg: Notfallsanitäter erhalten mehr Kompetenzen

Ab sofort dürfen Notfallsanitäter im Rettungsdienst mehr medizinische Maßnahmen durchführen, um Patienten schneller zu helfen. Diesen Beschluss hat der Landesrettungsdienst am 28.6.2022 gefasst.

Seit dem 1. Juli sind Notfallsanitäter demnach dazu befugt, ein breiteres Spektrum an medizinischen Maßnahmen durchzuführen. Es gilt die sogenannte Vorabdelegation, d.h. bestimmte von Ärzten übertragene Maßnahmen dürfen vor Eintreffen des Notarztes durchgeführt werden. Dazu zählt beispielsweise die Verabreichung von Schmerzmitteln am Einsatzort, die bislang nur Ärzten erlaubt war. Nun allerdings dürfen auch die Notfallsanitäter, die häufig die ersten am Einsatzort sind, schmerzlindernde Medikamente verabreichen.

Der Beschluss hilft dabei, die Patientenversorgung zu verbessern sowie die Rettungsdienste in Baden-Württemberg zu optimieren. Zudem erhalten Notfallsanitäter die berufliche Anerkennung, die ihren in der umfangreichen Ausbildung erlangten Kompetenzen und Fähigkeiten gerecht wird. Die Kompetenzen der Notfallsanitäter können ab sofort vollständig ausgeschöpft werden, was dazu führt, dass Notärzte nur noch gezielt zum Einsatz gerufen werden müssen.

 

Kommentar:

Der Entschluss, der es Notfallsanitätern erlaubt nun mehr medizinische Maßnahmen durchzuführen, ist ein wichtiger Schritt für die Verbesserung des Rettungsdienstes.

Bereits im Januar 2014 wurde die Ausbildung zum Notfallsanitäter überarbeitet, indem die bislang zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten auf drei Jahre ausgeweitet wurde. Die Ausbildung wird mit dem Abschluss „Notfallsanitäter“ und nicht mehr wie bisher als „Rettungsassistent“ beendet. Die angehenden Notfallsanitäter lernen die Ausbildungsinhalte an Schulen, in der Rettungswache und in Kliniken kennen. Dies ermöglicht eine umfangreiche Ausbildung, die aus theoretischen und praktischen Inhalten besteht.

Quellen:

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