BARMER Zahnreport 2022 – Teil 1: Schwerpunktthema

BARMER Zahnreport 2022 – Teil 1: Schwerpunktthema

Der BARMER Zahnreport 2022 zeigt eine positive Entwicklung der Zahngesundheit von Menschen im jungen und mittleren Lebensalter. Untersucht wurde u.a. der Zeitraum, in dem keine invasive Zahntherapie wie beispielsweise Wurzelbehandlungen, Füllungen, Parodontitisbehandlungen, neue Kronen oder Zahnextraktionen benötigt wurde.

Besonders gut schneidet die Gruppe der 20-Jährigen ab. Hier stieg der durchschnittliche Zeitraum ohne eine invasive Zahntherapie um sechs Monate auf 4,4 Jahre. Auch die 40-Jährigen erhöhten den Zeitraum um drei Monate auf 1,9 Jahre. Bei der Gruppe der 60-Jährigen ist hingegen nur ein geringer Fortschritt zu erkennen. Bei dieser Altersklasse erhöhte sich der Zeitraum um einen Monat auf 1,6 Jahre.

Ein weiterer Untersuchungsaspekt ist der Anteil der Patienten, der in den Jahren 2012-2020 keine invasive Zahnbehandlung benötigt hat. Auch hier schneiden die 20-Jährigen mit einem Anteil von 23,7% am besten ab, gefolgt von der Gruppe der 60-Jährigen mit 11,6%. Das Schlusslicht bilden die 40-Jährigen mit 11,2%.

Insgesamt zeigt die Untersuchung ermutigende Ergebnisse – insbesondere bei der jüngeren Generation. Trotzdem ist das Resultat noch nicht zufriedenstellend. Zwar deutet sich deutschlandweit ein Wandel von einer therapie- zu einer nachhaltig präventionsgeprägten Zahnmedizin an, allerdings ist dieser noch lange nicht vollzogen. In Zukunft muss der Fokus verstärkt auf Prävention gerichtet sein, denn „Prävention muss Vorrang vor Intervention haben“, so BARMER Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. med. Christoph Straub.

 

Kommentar:

Die positiven Effekte einer präventionsgeprägten Zahnmedizin sind deutlich erkennbar. Trotzdem erschwert die Politik eine präventionsorientierte Versorgung durch Budgetierung und Deckelung erheblich. Besonders die im Rahmen des am 20.10.2022 beschlossenen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) geplante Budgetierung der Mittel für präventive Maßnahmen wird stark kritisiert. Hiervon betroffen ist insbesondere die erst im Juli 2021 in Kraft getretene Parodontitis-Richtlinie. Der im Vorjahr in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene Leistungsanspruch – der als Meilenstein für die Verbesserung der Mund- und Allgemeingesundheit begrüßt wurde – wurde damit de facto wieder abgeschafft. Rund 30 Mio. Menschen sind in Deutschland von einer Parodontitiserkrankung betroffen. Künftig stehen jedoch die für die Behandlung nötigen Finanzmittel nur noch für die Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung – und damit nur noch einer kleinen Teilgruppe – zur Verfügung. Die zahnärztlichen Verbände sehen darin einen klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der die Prävention und Vorsorge zum gesundheitspolitischen Leitprinzip erklärt hat.

Nähere Informationen zur Parodontitis-Richtlinie und den darin festgeschriebenen Leistungen sowie zu den Kosteneffekten eines präventiven Ansatzes bei der Parodontitisbehandlung finden Sie u.a. in unseren News vom 24.6.2021, vom 3.9.2021 und vom 23.5.2022.

Quellen:

Autor Fanny Mauch
Arrow right icon