In unserer ersten News zum BARMER Zahnreport 2024 vom 21.6.2024 ging es um das Schwerpunktthema – Kieferorthopädische Versorgung.
Teil 2 beleuchtet nun die bundesweiten Ergebnisse für die Inanspruchnahme und Ausgaben vertragszahnärztlicher Leistungen insgesamt und bezogen auf die einzelnen Versorgungsbereiche sowie die regionalen Unterschiede. Die Daten der aktuellen Studie beziehen sich auf das Jahr 2022.
Inanspruchnahme
- Bundesweit nahmen 68,6% der gesetzlich Versicherten im Jahr 2022 vertragszahnärztliche Leistungen in Anspruch.
- Von den Frauen beanspruchte mit 72,7% ein größerer Anteil zahnmedizinische Leistungen als von den Männern (64,5%).
Ausgaben
- Insgesamt gaben die gesetzlichen Krankenkassen 16,7 Mrd. Euro für die zahnärztliche Versorgung der 73,6 Mio. GKV-Versicherten aus, was 6,1% der gesamten GKV-Leistungsausgaben von 274,2 Mrd. Euro ausmacht.
- Die Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen (ohne privat zu tragende Kostenanteile) je Versicherten lagen durchschnittlich bei 220,76 Euro (Frauen: 231,09 Euro, Männer: 210,13 Euro).
- Mit 235,08 Euro je Versicherten waren die Ausgaben in Bayern am höchsten, gefolgt von Sachsen-Anhalt (229,59 Euro) und Nordrhein-Westfalen (228,17 Euro). Das Schlusslicht bildet das Saarland mit 201,95 Euro Ausgaben je Versicherten.
Zahnärztliche Leistungen im Überblick
Kieferorthopädische Leistungen wurden im Jahr 2022 von rund 11% der 5- bis 9-Jährigen, von 41% der 10- bis 14-Jährigen und von rund 30% der 15- bis 19-Jährigen in Anspruch genommen. Da bei über 20-Jährigen kieferorthopädische Behandlungen in der Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, fällt die Inanspruchnahmerate vertragszahnärztlicher kieferorthopädischer Leistungen ab diesem Alter deutlich niedriger aus. Die Ausgaben je Inanspruchnehmer für KFO-Leistungen im privatversicherten Bereich nach BEMA-Teil 3 betrugen im Jahr 2022 rund 421,62 Euro. Im Zeitraum von 2013 bis 2022 sind die Gesamtausgaben für vertragszahnärztliche KFO-Leistungen um mehr als 31% auf rund 1,60 Mrd. Euro gestiegen.
Die Anzahl der durchgeführten Behandlungen im Bereich Zahnersatz nach BEMA-Teil 5 betrugen im Jahr 2022 rund 8,04 Mio. (davon rund 4,83 Mio. Neueingliederungen). Die Inanspruchnahmerate prothetischer Leistungen betrug im Jahr 2022 rund 9,5%. In der langfristigen Betrachtung setzt sich der rückläufige Trend weiter fort. Neueingliederungen wurden bundesdurchschnittlich von 5,7% und Wiederherstellungsleistungen von 4,8% der Versicherten in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahmerate von Zahnersatz und Zahnkronen steigt mit dem Alter und ist bei der Altersgruppe der 80- bis 84-Jährigen mit rund 23% am höchsten. Im Gegensatz zu den Behandlungszahlen steigen die Ausgaben für Zahnersatzbehandlungen seit Jahren – im Zeitraum 2013 bis 2022 um rund 24%. Die durchschnittlichen Ausgaben je Inanspruchnehmer für neu eingegliederten Zahnersatz betrugen im Jahr 2022 insgesamt 1.933,04 Euro, für Wiederherstellungen betrugen die Ausgaben 187,27 Euro. Bei den Ausgaben gibt es deutliche regionale Unterschiede.
Zahnschienen-Behandlungen nach BEMA-Teil 2 haben im Jahr 2022 insgesamt 2,487 Mio. Versicherte in Anspruch genommen. Dazu zählen sowohl Aufbiss-Behelfe als auch Unterkieferprotrusionsschienen zur Behandlung obstruktiver Schlafapnoe. Die Zahl der Schienenbehandlungen wächst seit Jahren (von 2013 bis 2022: +34%). Die Gesamtausgaben für Schienenbehandlungen betrugen 793,89 Mio. Euro, die durchschnittlichen Ausgaben je Inanspruchnehmer 319,16 Euro.
Kommentar:
Wie in den Vorjahren gibt es einen deutlichen Unterschied in der Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern. In den östlichen Bundesländern ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen durchgängig höher als in den westlichen Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt weisen mit 72,4% bzw. 72,5% die niedrigsten Werte unter den östlichen Bundesländern auf, was dennoch über dem Durchschnitt der westlichen Bundesländer liegt. In den westlichen Bundesländern liegen die Inanspruchnahmeraten meist unter 70%. Bayern führt hier mit einer Inanspruchnahmerate von 71,1%, gefolgt von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Die regionalen Unterschiede in der Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen sind ein wichtiger Aspekt der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie bieten wertvolle Einblicke in das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung und können dazu beitragen, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung und der Gesundheitsaufklärung zu entwickeln. Es bleibt wichtig, diese Unterschiede weiter zu untersuchen und zu verstehen, um eine gleichmäßige und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Bürger sicherzustellen.
Quelle: bifg. – BARMER Zahnreport 2024