Basiswissen Medizinrecht: Laborgemeinschaft

Basiswissen Medizinrecht: Laborgemeinschaft

Eine Laborgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Ärzten gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Laboreinrichtungen zwecks Erbringung der in der eigenen Praxis anfallenden Laboruntersuchungen. Die allgemeine Rechtsgrundlage für eine Laborgemeinschaft findet sich in § 105 II SGB V. Sie gilt als Unterfall der Apparategemeinschaft. Sie ist eine reine Kostengemeinschaft. Konkretisierend ist in § 25 III BMV-Ä geregelt, dass Laborgemeinschaften Gemeinschaftseinrichtungen sind, welche dem Zweck dienen, laboratoriumsmedizinische Analysen (des Kapitels 32.2. EBM) regelmäßig in derselben gemeinschaftlichen Betriebsstätte zu erbringen. Für den privaten Bereich gilt § 4 II GOÄ. Grundsätzlich ist hier jede Rechtsform mit anschließender Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften möglich. Jeder Gesellschafter rechnet die in der Laborgemeinschaft erbrachten Leistungen gegenüber seinen Patienten ab und beteiligt sich im Wege einer Umlage an den entstandenen Kosten der Gesellschaft.

Quelle: ATLAS ARZTINFO

 

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