Zur nächsten Grippesaison wird das bisher auf die Oberpfalz begrenzte Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in Apotheken auf das gesamte Bundesland Bayern ausgeweitet. Dies berichten der Bayerische Apothekerverband e.V. (BAV) und die AOK Bayern in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Bereits 400 Grippeschutzimpfungen in Apotheken durchgeführt
Insgesamt nehmen derzeit rund 70 Apotheken an dem Modellprojekt teil. Das Impfangebot wird von der Bevölkerung gut angenommen, so konnten bereits 400 Grippeschutzimpfungen durch die Apotheker erfolgen. Dass Patienten zum Teil bereits zum zweiten Mal die Grippeschutzimpfung in einer Apotheke wahrnahmen, drückt die Zufriedenheit der Geimpften mit dem Angebot aus. Die Apotheker wurden dafür im Vorfeld speziell nach entsprechenden Leitlinien der Bundesapothekerkammer geschult.
Laut Bayerischem Apothekerverband soll die Grippeschutzimpfung in Apotheken in erster Linie ein niederschwelliges Impfangebot für die Bevölkerung bieten, vor allem in Regionen mit niedriger Arztdichte.
Kommentar:
Bereits zum 1.3.2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde auch die Rechtsgrundlage geschaffen, dass im Rahmen von regionalen Modellvorhaben gesetzlich krankenversicherte Erwachsene in öffentlichen Apotheken von Apothekern eine Grippeschutzimpfung erhalten dürfen. Ziel ist es, dadurch die Impfquote zu erhöhen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt vor allem älteren Menschen, Schwangeren, chronisch kranken Patienten sowie medizinischem Personal eine jährliche Grippeschutzimpfung. Regelmäßig sind die Impfraten jedoch zu niedrig, um die Bevölkerung ausreichend vor der Grippe zu schützen. Durch das niederschwellige Impfangebot in Apotheken sollen Personen zur Impfung angeregt werden, die ansonsten keinen Impftermin vereinbart hätten.
Corona-Impfung in Apotheken
Nicht nur die Grippeschutzimpfung kann mittlerweile in der Apotheke erfolgen. Auch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Dezember 2021 mit Befristung bis zum 31.12.2022 ermächtigt Apotheker dazu, Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus durchzuführen. Auch hier muss das Personal zuvor entsprechend ärztlich fortgebildet sein, dann ist eine Impfung schon für gesetzlich Versicherte ab zwölf Jahren zulässig. Apotheker, die für die Grippeschutzimpfung geschult sind, dürfen dementsprechend nur über 18-jährige Patienten impfen.