Bayern: Erste Bewerberphase zur Landarztquote ein Erfolg

Bayern: Erste Bewerberphase zur Landarztquote ein Erfolg

Mit Ende der Bewerbungsfrist am 28.2.2020 für die neue Landarztquote in Bayern kann eine positive Bilanz zur ersten Bewerbungsphase gezogen werden. Waren es anderthalb Wochen vor Ende der Frist nur rund 60 Bewerbungen, sind nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bis zum Ablauf der Frist 812 Bewerbungen im Online-Portal eingegangen.

Im Freistaat sind ab dem Wintersemester 2020/21 bis zu 5,8% (entspricht jährlich etwa 110 Plätzen) aller Medizinstudienplätze pro Semester für Studierende reserviert, die sich für mindestens zehn Jahre zu einer späteren Hausarzttätigkeit in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region auf dem Land verpflichten. Ziel der Landarztquote ist es, dem Hausärztemangel zu begegnen.

Das am 1.1.2020 in Kraft getretene Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) sieht für die Bewerber ein zweistufiges Auswahlverfahren vor. Im ersten Schritt muss zur Bewerbung ein fachspezifischer Studieneignungstest, das Vorliegen einer Berufsausbildung im Gesundheitswesen, der Zeitraum dieser Tätigkeit sowie die Art und Dauer einer freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit nachgewiesen werden. Im zweiten Schritt werden mit den Bewerber*innen, die die Kriterien aus der ersten Stufe erfüllt haben, strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche geführt. Die Einladungen für die am 9., 16. und 23.5.2020 in München und Erlangen stattfindenden Gespräch werden Anfang April versandt. Erfolgreiche Bewerber werden Anfang Juni benachrichtigt und erhalten in diesem Zuge einen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungsvertrag, der innerhalb einer Woche nach Zugang unterschrieben beim Landesamt eingereicht werden muss. Andernfalls geht der Platz an den nächsten Bewerber in der Rangfolge.

Mitte Juli verschickt die Stiftung für Hochschulzulassung den Zulassungsbescheid an einer bayerischen Hochschule. Alle nicht erfolgreichen Bewerber erhalten ebenfalls im Juli einen Ablehnungsbescheid des Landesamts, haben jedoch die Möglichkeit, sich für das Wintersemester 2021/2022 erneut zu bewerben.

Quellen:

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

Arrow right icon