Bayern legt bei Landarztförderung nach

Bayern legt bei Landarztförderung nach

Die bayerische Staatsregierung plant, die Niederlassung auf dem Land künftig noch besser und flexibler zu fördern. Dies geht aus einem Beschluss des Ministerrats vom 21.4.2026 hervor. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Möglichkeit der parallelen Inanspruchnahme der Landarztprämie (bis zu 60.000 €) und der Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (bis zu 90.000 €) in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf. Bislang galt die Regelung, dass die Fördermittel miteinander zu verrechnen waren. Mit der Neuregelung ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von bis zu 150.000 €.
  • Möglichkeit der mehrfachen Vergabe der Prämie an denselben Antragsteller, sofern dieser weitere Standorte in geförderten Regionen eröffnet.
  • Einführung einer Mobilitätsprämie zur Unterstützung des Einsatzes mobiler, speziell fortgebildeter nichtärztlicher Fachkräfte in Haus- und Kinderarztpraxen. Die Prämie in Höhe von 10.000 € wird einmalig für die Ausstattung (für Kraftfahrzeuge oder telemedizinische Ausstattung) gewährt.
  • Einführung einer Team-Up-Prämie für die Finanzierung von Zusatzqualifikationen von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Haus- und Kinderarztpraxen in Höhe von einmalig 2.000 €.

 

Kommentar:

Mit der Aufstockung und Flexibilisierung der Landarztprämie verfolgt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention das Ziel, den sich abzeichnenden Versorgungsengpässen im ländlichen Raum frühzeitig entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist absehbar, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Ärzte aus dem Berufsleben ausscheiden werden. Die bisherigen Erfahrungen mit der Förderung fallen positiv aus: Seit ihrer Einführung im Jahr 2012 konnten über 1.500 Haus- und Fachärzte unterstützt werden, bei einem Gesamtfördervolumen von rund 63 Mio. €.

Maßnahmepaket zur Sicherung der Versorgung auf dem Land

Über die Landarztprämie hinaus setzt der Freistaat auf ein Bündel weiterer Instrumente zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum. Dazu zählen unter anderem die Landarztquote, Stipendienprogramme für Medizinstudierende im EU-Ausland sowie die Kommunalförderrichtlinie (KoFÖR), die Kommunen beispielsweise bei der Gründung medizinischer Versorgungszentren oder beim Aufbau von Mobilitätsangeboten unterstützt. Insgesamt summieren sich die staatlichen Investitionen in die Versorgungssicherung auf dem Land mittlerweile auf mehr als 100 Mio. €.

Quelle: Bayerische Staatsregierung – Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. April 2026

Autor Antonia Leonhard
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