Bayern: Neuer Vertrag zur Kinderwunschbehandlung

Bayern: Neuer Vertrag zur Kinderwunschbehandlung

In Bayern haben der bayerische Berufsverband für Reproduktionsmedizin (BRB) und die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG) eine Vereinbarung zur Übernahme von reproduktionsmedizinischen Leistungen für Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch getroffen. Der neue Vertrag „BKK Kinderwunsch“ unterstützt Paare bei einer künstlichen Befruchtung mit Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen:

  • Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus: 350 Euro
  • Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur: 250 Euro
  • Verlängerung der Beobachtungszeit für die Entwicklung der befruchteten Eizelle von zwei/drei Tagen auf fünf Tage
  • Möglichkeit eines 4. Behandlungsversuchs (Regelversorgung: 3)
  • Erhöhung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42 Jahre
  • Unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der „In-vitro-Fertilisation“ (IVF) zur „Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion“ (ICSI)
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
  • Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind

Leistungsberechtigt sind BKK-Versicherte, die von einem teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentrum in Bayern behandelt werden. Für das kommende Jahr ist eine Ausdehnung auf das gesamte Bundesgebiet geplant.

Quelle: BRB / BKK – BKK Kinderwunsch – Patienteninfo

 

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