Bei der großen Mehrzahl der Hausarztpraxen führt die Pauschale zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur lediglich zu einer Kostenabdeckung von 50% oder weniger. Das ist das Ergebnis des hausärztlichen Praxisbarometers, einer Umfrage des Bayerischen Hausärzteverbands (BHÄV) von Ende Juli 2023. Lediglich 13,2% der befragten Praxen gaben an, dass die Pauschale mindestens 80% der angefallenen Kosten abdecke. In 62,9% der Fälle verblieben den Praxen nach Abzug der Pauschale selbst zu tragende Kosten in Höhe von mindestens 50% (vgl. Grafik 1). Hinzu kommt, dass 97% der Befragten angaben, neben den laufenden konstanten Kosten des TI-Anbieters mit weiteren Kosten für Nachbesserungen (z.B. über Fernwartung, Telefonsupport …) belastet zu sein (vgl. Grafik 2). Bei mehr als einem Drittel der Praxen lag zudem die Laufzeit der Konnektoren unter den versprochenen 5 Jahren.
Abb. Umfrageergebnisse Kostendeckung TI-Pauschale
Quelle: BHÄV 2023
Kommentar:
Seit dem 1.7.2023 werden die Pauschalen für TI-Ausstattung und TI-Betrieb nicht mehr einmalig, sondern monatlich ausbezahlt (vgl. News 25.7.2023). Der obligatorische Betrieb und die Finanzierung der TI stehen bundesweit anhaltend in der Kritik. Bemängelt werden aktuell neben der Höhe der Kosten für Einrichtung und Betrieb der TI auch die Sanktionen (sofern eine Praxis nicht über alle Anwendungen verfügt, erfolgt eine Kürzung oder gar vollständige Streichung der Pauschale), die erforderliche Vorleistung der Praxen (die auf die spätere Erstattung ihrer Kosten vertrauen müssen) und die Preiserhöhungen von TI-Anbietern (als Reaktion auf die neuen Pauschalen). Für Ernüchterung bei den Ärzten sorgen zudem nach wie vor technische Probleme, die zu einer erheblichen Störung des Praxisablaufs führen können (vgl. News vom 28.2.2023).