Bayern: Versorgungsanteil der MVZ bei 8,9%

Bayern: Versorgungsanteil der MVZ bei 8,9%

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) veröffentlichte jüngst die Ergebnisse eines Gutachtens des IGES Instituts zum Thema MVZ. Daraus geht hervor, dass die Betriebsform des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mittlerweile einen wesentlichen Anteil an der ambulanten Versorgung ausmacht.

Das Institut wertete für das Gutachten Daten aus den Jahren 2018 und 2019 von ca. 178 Mio. Behandlungsfällen von fast 12 Mio. Patienten aus. In Bayern wurden demnach 8,9% der ambulanten Behandlungsfälle an der gesamten ambulanten Versorgung von MVZ abgedeckt.

Augenheilkunde macht größten Anteil aus

Im Gegensatz zur hausärztlichen Versorgung, die lediglich mit 4,2% am gesamten Fallvolumen beteiligt ist, fallen besonders stark die Versorgungsanteile in MVZ folgender Fachgruppen aus:

  • Augenheilkunde (28,4% der Arztgruppenfälle im 4. Quartal 2019)
  • Orthopädie und (Unfall-)Chirurgie (21,6%)
  • Internisten der fachärztlichen Versorgung (20,2%)

Investorengetragene MVZ (iMVZ) nehmen zu

Fast 10% aller bayerischen Praxisstandorte der MVZ sind laut dem IGES Gutachten in den Händen von Private-Equity-Gesellschaften. Sie erbrachten dementsprechend 10% der Behandlungsfälle. Den Hauptanteil machen jedoch weiterhin MVZ in vertragsärztlicher Trägerschaft aus (rund 60% mit insgesamt 5,6 Mio. Arztgruppenfällen). Auf die MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern entfielen die restlichen 2,7 Mio. Arztgruppenfälle (davon ca. ein Drittel auf private Krankenhausträger).

 

Kommentar:

Kritik an iMVZ

Knapp 1% machen in Bayern iMVZ am Gesamtleistungsgeschehen aus – Tendenz steigend. Die KVB kritisiert den Einfluss von Kapitalinvestoren auf das solidarische Gesundheitswesen Deutschlands. Investorengetragene MVZ werden aus ihrer Sicht häufig als Renditeobjekte genutzt, in denen vor allem Eingriffe angeboten werden, die besonders lukrativ sind. Die KVB fordert daher, dass eine marktbeherrschende Stellung seitens der iMVZ verhindert wird und klare Vorgaben in Bezug auf die Transparenz der Gesellschafterstruktur, die Zulassung und Gestaltung der iMVZ.

Die Gutachter des IGES stellten außerdem fest, dass in iMVZ höhere Honorarvolumina abgerechnet werden. Auch wenn die gleiche Patientenstruktur, gleiche Behandlungsanlässe und Vorerkrankungen in Einzelpraxen oder anderen MVZ herrschten. Handelt es sich bei dem MVZ um Eigentum einer Private-Equity-Gesellschaft, so liegt das morbiditätsadjustierte Honorarvolumen je Fall um 10,4% höher als bei einer Einzelpraxis.

Die Ergebnisse der aktuellen Analyse des IGES Instituts gelten nicht als endgültig und werden aus der Fülle an gewonnenen Daten derzeit noch weiter ergänzt. Aktuelle Informationen sind auf der Seite des Bundesverbandes MVZ abrufbar: https://www.bmvz.de/2022/04/11/mvz-gutachten-kvb-april-2022-einordnung/

Quelle: iGES – Investoren-MVZ in Bayern: höhere Honorarumsätze als Einzelpraxen

 

 

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