Befragung offenbart Schwächen bei der Nutzung von TSS

Befragung offenbart Schwächen bei der Nutzung von TSS

Die Terminservicestellen (TSS), die aktuell in jedem Bundesland unter einer separaten Nummer erreichbar sind und einen schnellen Termin beim Facharzt sicherstellen sollen, finden derzeit noch wenig Beachtung. Das ergab eine repräsentative Bevölkerungsbefragung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC zu aktuellen politischen Vorhaben der Bundesregierung im Gesundheitsbereich unter 1.000 Bürgern. Als Teil des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist der Ausbau und die Erreichbarkeit der TSS ab Januar 2020 unter der einheitlichen Rufnummer 116117 geplant.

Bislang haben lediglich 13% der Deutschen den Service genutzt. Und das, obwohl die TSS bereits 71% der Bevölkerung bekannt sind und die meisten (65%) sich auch vorstellen können, zukünftig die neue zentrale Anlaufstelle für Patienten zu kontaktieren. Ein Grund für die mangelnde Nutzung wird in fehlendem Wissen gesehen: Lediglich 49% haben Kenntnis darüber, dass die Wartezeit auf einen Facharzttermin höchstens vier Wochen betragen darf. Noch weitaus weniger (17%) wissen, dass sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus wahrnehmen können, sofern der Facharzttermin nicht innerhalb dieser Frist vermittelt werden kann. Die positive Nachricht: Unter den wenigen, die den Dienst der TSS bereits in Anspruch genommen haben, waren 88% mit der Leistung zufrieden.

Bestandteil des neuen TSVG ist auch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Hier ergab die Befragung, dass 90% der Deutschen in unterschiedlicher Ausprägung bereit wären, für die ePA persönliche Daten preiszugeben – jeder Dritte alle nötigen medizinischen Informationen, 26% beschränken sich auf allgemeine Gesundheitsinformationen wie Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten. Eine ablehnende Haltung gegenüber der elektronischen Patientenakte vertreten nur 9% der Befragten. Der Datenschutz ist für viele eine wichtige Voraussetzung für die Freigabe ihrer Daten (44%). Allerdings möchten lediglich 26% selbst darüber bestimmen, wer welche Daten einsehen kann.

Ein weiterer Teil des TSVG, zu dem die Meinung der Bürger erhoben wurde, ist die Ausweitung von Leistungen für gesetzlich Versicherte. Mit 93% der Angaben lag den Bürgern besonders die Versorgung pflegebedürftiger Menschen am Herzen. Gefordert wurde hier vordergründig die Unterstützung von einer größeren Anzahl an Pflegekräften. Für derartige Verbesserungen würden zwei Drittel eine Erhöhung des Krankenkassenbeitrages hinnehmen, jedoch lediglich in einem Umfang von 20 Euro pro Monat. Viele der Befragten hätten gerne ein größeres Mitspracherecht, was die Übernahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse anbelangt. So würden 35% in Zukunft gerne anstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einen Patientenvertreter bestimmen, der über das bisherige Antrags- und Mitberatungsrecht hinaus auch über ein Stimmrecht verfügt.

Zuletzt wurden die Bürger außerdem über ihre Meinung zur Organspende befragt. Die aktuelle Regelung in Form eines freiwilligen Organspendeausweises würden 39% der Bevölkerung gerne beibehalten, 35% stehen dem neuen von Gesundheitsminister Jens Spahn favorisierten Vorschlag einer Widerspruchslösung offen gegenüber.

Quelle: PwC Deutschland – Schneller Termin beim Facharzt: Service kommt noch nicht bei den Versicherten an

 

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