Die Berechnung von Zahnextraktionen unterscheidet sich wie bei allen medizinischen Leistungen nach gesetzlicher und privater Gebührenordnung – auch bei der Abrechnung von einwurzeligen Zähnen, die tatsächlich zwei Wurzeln haben.
Berechnung bei gesetzlich versicherten Patienten
Im BEMA kommt es bei der Abrechnung nicht darauf an, wie viel Wurzeln der extrahierte Zahn hatte, sondern an welcher Stelle dieser Zahn in der Zahnreihe steht.
Als einwurzelige Zähne gelten
Bei den bleibenden Zähnen
15 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 25 | ||||||||
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45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 |
Bei den Milchzähnen
53 | 52 | 51 | 61 | 62 | 63 | ||||||||||
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83 | 82 | 81 | 71 | 72 | 73 |
Als mehrwurzelige Zähne gelten
Bei den bleibenden Zähnen
18 | 17 | 16 | 14 | 24 | 26 | 27 | 28 | ||||||||
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48 | 47 | 46 | 36 | 37 | 38 |
Bei den Milchzähnen
55 | 54 | 64 | 65 | ||||||||||||
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85 | 84 | 74 | 75 |
Das bedeutet: Hat Zahn 15 zwei Wurzeln, kann nur die Leistung nach BEMA-Nr. 43 (X1) abgerechnet werden. Das trifft auch dann zu, wenn es sich um eine Zahnwanderung handelt und der Zahn nach distal an Stelle Zahn 16 gerückt ist.
Berechnung bei privat versicherten Patienten
Im Bereich der GOZ erfolgt die Einordnung nach der tatsächlichen, anatomisch individuellen Beschaffenheit des zu extrahierenden Zahnes. Im Gegensatz zum BEMA darf hier ein als einwurzelig eingestufter Zahn, der im individuellen Fall z. B. zwei Wurzeln entwickelt hat, nach GOZ-Nr. 3010 berechnet werden.
Kommentar:
„Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in der Publikation „Praxiswissen“ unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.
Neben „Praxiswissen“ finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.“
Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN