Berufsrecht Rechtsanwälte (3): Nachteil für ältere Anwälte in BW

Berufsrecht Rechtsanwälte (3): Nachteil für ältere Anwälte in BW

Alle Bundesländer – bis auf Baden-Württemberg – haben die Altersgrenze für die anwaltlichen Versorgungswerke abgeschafft. Das heißt wer sich als Anwalt in Baden-Württemberg niederlassen will und älter als 45 Jahre ist (z.B. weil er aus einem anderen Kammerbezirk wechselt oder sich neu als Syndikusrechtsanwalt zulassen will), kann seine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk verlieren und damit auch die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hintergrund: Aufgrund der Neuregelung der Syndikusanwälte hat der Gesetzgeber den Ländern die Möglichkeit gegeben, bis Ende 2018 die Altersgrenze – auch rückwirkend – abzuschaffen; z.B. können betroffene Anwälte in Hessen, NRW, Hamburg und Niedersachsen nun sogar rückwirkend eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei der DRV erwirken.

 

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