Am 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Ein Teil der Neuerungen ist bereits jetzt gültig, wie z.B. die Terminvermittlung über die Terminservicestellen (TSS). Der Großteil der rechtlichen Vorgaben wird zum September 2019 wirksam. Für diese Regelungen hat der Bewertungsausschuss jetzt die konkreten Eckpunkte bzw. Vergütungsvereinbarungen verabschiedet. Eine Zusammenfassung dazu finden Sie hier.
TSVG – Details | ||
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Inkrafttreten | Bemerkungen / Definitionen | |
Terminvermittlung über TSS | 11.5.2019 | Ärzte und Psychotherapeuten können die Behandlung von Patienten, die über die TSS vermittelt worden sind, extrabudgetär abrechnen. |
Ab 1.9.2019 | Ärzte erhalten zusätzlich auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale gestaffelte Zuschläge von bis zu 50 %.
GOP/Vergütung Für jede Arztgruppe werden neue GOP festgelegt:
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Definition Dringlichkeit Hausarztvermittlungsfall | Ab 1.9.2019 | Nachdem der Hausarzt die Behandlungsnotwendigkeit festgestellt hat, gilt ein Termin als medizinisch dringend, wenn dieser innerhalb von vier Kalendertagen liegt. Nimmt der Patient den Termin beim Facharzt nicht wahr, wird der vermittelnde Hausarzt dennoch in voller Höhe vergütet. Weiterbehandelnde Fachärzte werden seit Inkrafttreten des TSVG für die entsprechenden Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär vergütet. GOP/Vergütung Extrabudgetärer Zuschlag in Höhe von 10 Euro auf die Versichertenpauschale (GOP 03000 und 04000) |
Behandlung Neupatienten | Ab 1.9.2019 | Die Behandlung von Neupatienten wird extrabudgetär im Arztgruppenfall vergütet (begrenzt auf zwei Arztgruppen einer Praxis oder eines MVZ) Ausgenommen davon sind folgende Fachgruppen:
Regelungen für mehrere Arztgruppen in einer Praxis
Regelung für neu gegründete Praxen bzw. bei Gesellschafterwechsel:
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Offene Sprechstunden | Ab 1.9.2019 | Folgende Fachgruppen müssen mindestens fünf offene Sprechstunden (ohne Terminvereinbarung) pro Woche anbieten:
GOP/ Vergütung
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Mindestsprechstunden | 11.5.2019 | Gilt für alle Ärzte und Psychotherapeuten. Die Mindestwochenstunden werden von 20 auf 25 Stunden (Zeiten für Haus- und Pflegeheimbesuche angerechnet) angehoben. Bei Nichteinhalten sieht der Gesetzgeber Sanktionen vor. |
Bereinigung | Die extrabudgetäre Vergütung der „TSVG-Leistungen“ erfolgt im Gleichklang mit einer Bereinigung des budgetierten Anteils des Praxishonorars. Die Bereinigung ist vom Gesetzgeber auf vier Quartale angesetzt, die sich auf das Regelleistungsvolumen und sonstige Bestandteile der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung auswirken. |
* Definition Arztgruppenfall: Alle Leistungen, die von derselben Arztgruppe in der Praxis innerhalb desselben Quartals bei einem GKV-Patienten ambulant zulasten derselben Krankenkasse durchführt wurden. In einer Praxis mit mehreren Ärzten bzw. Arztgruppen wird diejenige Gruppe (max. zwei) extrabudgetär vergütet, die den Erstkontakt mit dem Patient nachweisen kann.
Quelle: KBV – TSVG-Vergütung: Details der Einigung
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