Bewertungsausschuss einigt sich auf TSVG-Vergütung

Bewertungsausschuss einigt sich auf TSVG-Vergütung

Am 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Ein Teil der Neuerungen ist bereits jetzt gültig, wie z.B. die Terminvermittlung über die Terminservicestellen (TSS). Der Großteil der rechtlichen Vorgaben wird zum September 2019 wirksam. Für diese Regelungen hat der Bewertungsausschuss jetzt die konkreten Eckpunkte bzw. Vergütungsvereinbarungen verabschiedet. Eine Zusammenfassung dazu finden Sie hier.

TSVG – Details
Inkrafttreten Bemerkungen / Definitionen
Terminvermittlung über TSS 11.5.2019 Ärzte und Psychotherapeuten können die Behandlung von Patienten, die über die TSS vermittelt worden sind, extrabudgetär abrechnen.
Ab 1.9.2019 Ärzte erhalten zusätzlich auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale gestaffelte Zuschläge von bis zu 50 %.

  • 50 %: Termin innerhalb von 8 Tagen oder im TSS-Akutfall, 24 Stunden nach Ersteinschätzungsverfahren über 116117
  • 30 %: Termin innerhalb 9 bis 14 Tagen
  • 20 %: Termin innerhalb 15 bis 35 Tagen

 

GOP/Vergütung

Für jede Arztgruppe werden neue GOP festgelegt:

  • Kapitel 3 bis 27 und 30.7
  • Ausgenommen: Kapitel 12 und 19 (Labormedizin u. Pathologie)
Definition Dringlichkeit Hausarztvermittlungsfall Ab 1.9.2019 Nachdem der Hausarzt die Behandlungsnotwendigkeit festgestellt hat, gilt ein Termin als medizinisch dringend, wenn dieser innerhalb von vier Kalendertagen liegt.

Nimmt der Patient den Termin beim Facharzt nicht wahr, wird der vermittelnde Hausarzt dennoch in voller Höhe vergütet.

Weiterbehandelnde Fachärzte werden seit Inkrafttreten des TSVG für die entsprechenden Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär vergütet.

GOP/Vergütung

Extrabudgetärer Zuschlag in Höhe von 10 Euro auf die Versichertenpauschale (GOP 03000 und 04000)

Behandlung Neupatienten Ab 1.9.2019 Die Behandlung von Neupatienten wird extrabudgetär im Arztgruppenfall vergütet (begrenzt auf zwei Arztgruppen einer Praxis oder eines MVZ)

Ausgenommen davon sind folgende Fachgruppen:

  • Anästhesie
  • Humangenetik
  • Labormedizin
  • MKG-Chirurgie
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Radiologie

Regelungen für mehrere Arztgruppen in einer Praxis

  • Arbeiten mehrere Arztgruppen in einer Praxis, so werden nur zwei Arztgruppen extrabudgetär vergütet. Ab der dritten Arztgruppe ist keine extrabudgetäre Vergütung mehr möglich. Selektivverträge sind bei der Zählung ebenfalls zu berücksichtigen, z. B. nach Beendigung der Teilnahme am Selektivvertrag.

Regelung für neu gegründete Praxen bzw. bei Gesellschafterwechsel:

  • Leistungen für Neupatienten werden erst nach Ablauf von zwei Jahren extrabudgetär vergütet.
Offene Sprechstunden Ab 1.9.2019 Folgende Fachgruppen müssen mindestens fünf offene Sprechstunden (ohne Terminvereinbarung) pro Woche anbieten:

  • Augenärzte
  • Chirurgen
  • Gynäkologen
  • HNO-Ärzte
  • Hautärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Nervenärzte
  • Neurologen
  • Orthopäden
  • Psychiater
  • Urologen

GOP/ Vergütung

  • Alle Leistungen werden im Arztgruppenfall extrabudgetär und in voller Höhe vergütet, dies gilt für bis zu fünf offenen Sprechstunden.
  • Es gilt eine pauschale Obergrenze von 17,5 % der Arztgruppenfälle*; bis zu dieser Grenze werden die Arztgruppenfälle extrabudgetär vergütet. Weitere Details werden noch bis Ende August vereinbart.
Mindestsprechstunden 11.5.2019 Gilt für alle Ärzte und Psychotherapeuten. Die Mindestwochenstunden werden von 20 auf 25 Stunden (Zeiten für Haus- und Pflegeheimbesuche angerechnet) angehoben. Bei Nichteinhalten sieht der Gesetzgeber Sanktionen vor.
Bereinigung Die extrabudgetäre Vergütung der „TSVG-Leistungen“ erfolgt im Gleichklang mit einer Bereinigung des budgetierten Anteils des Praxishonorars. Die Bereinigung ist vom Gesetzgeber auf vier Quartale angesetzt, die sich auf das Regelleistungsvolumen und sonstige Bestandteile der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung auswirken.

* Definition Arztgruppenfall: Alle Leistungen, die von derselben Arztgruppe in der Praxis innerhalb desselben Quartals bei einem GKV-Patienten ambulant zulasten derselben Krankenkasse durchführt wurden. In einer Praxis mit mehreren Ärzten bzw. Arztgruppen wird diejenige Gruppe (max. zwei) extrabudgetär vergütet, die den Erstkontakt mit dem Patient nachweisen kann.

Quelle: KBV – TSVG-Vergütung: Details der Einigung

 

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