Im Vergleich zu 2019 ist der Bürokratieaufwand in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen um 1,3% gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Bürokratieindex BIX der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Insgesamt erforderten die Informationspflichten 55,8 Mio. Nettoarbeitsstunden, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 715.000 Stunden bedeutet. Umgerechnet auf die einzelne Praxis resultiert heraus eine bürokratische Mehrbelastung von durchschnittlich 61 Tagen pro Jahr und Praxis. Nachdem in den vergangenen Jahren der bürokratische Aufwand für die Praxen leicht abgenommen hatte, haben nun laut Angaben der KBV vor allem steigende Fallzahlen für eine Trendwende gesorgt. Ferner weist die KBV darauf hin, dass zusätzlich zu den im BIX erfassten Pflichten (Selbstverwaltungsvorgaben) weitere gesetzliche Bundesvorgaben hinzukommen.
Wie Fokusgruppen-Interviews belegen, ergab sich auch in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein zusätzlicher administrativer Aufwand. Hauptursachen bildeten die Behandlung von SARS-CoV-2-Patienten, die erforderlichen Testverfahren und die neuen Formulare.
Positiv zu werten ist, dass insgesamt nur wenige Informationspflichten zu einem bürokratischen Mehraufwand führten. Betroffen war vor allem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die hierfür aufgewendeten zusätzlichen rund 561.000 Nettostunden gegenüber dem Vorjahr lassen sich auf die hohe Beschäftigungsquote und das steigende Durchschnittsalter der Beschäftigten (und damit die höhere Krankheitslast) zurückführen.
Quelle: KBV – BIX 2020: Zusätzlicher Bürokratieaufwand durch Corona
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