Ab dem dritten Quartal gilt die sogenannte Blankoverordnung für die häusliche Krankenpflege. Dies geht aus der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überarbeiteten Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege hervor. Vertragsärzte haben ab dem 1. Juli die Möglichkeit, Pflegefachkräften innerhalb eines festgelegten Verordnungsrahmens die Entscheidung über die Häufigkeit und Dauer von Krankenpflegemaßnahmen zu übertragen. Die Angabe des Verordnungszeitraums ist somit nicht mehr erforderlich. Die Blankoverordnung beschränkt sich auf bestimmte Leistungen wie z.B. die akute Wundversorgung, die Kompressionsbehandlung, die Katheterisierung der Harnblase oder die Überprüfung und Versorgung von Drainagen. Das detaillierte Leistungsverzeichnis steht auf der Website des G-BA zum Download bereit (https://www.g-ba.de/richtlinien/11/).
Die Blankoverordnung ist optional. Vertragsärzten steht es demnach weiterhin frei, Häufigkeit und Dauer innerhalb eines definierten Gesamtverordnungszeitraums festzulegen. Daneben sind auch sogenannte Hybrid-Verordnungen möglich. Diese umfassen neben den (hinsichtlich Häufigkeit und Dauer) ärztlich festgelegten Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Verordnungszeitraums weitere Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer von den Pflegefachkräften zu bestimmen sind.
Verordnungsformular in neuer Version 12 ab 1. Juli verpflichtend
Zur Umsetzung der Blankoverordnung gilt verpflichtend ab dem 1. Juli das geänderte Verordnungsformular 12 mit der Kennzeichnung (7.2024). Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen müssen die neue Formularversion rechtzeitig in ihren Softwaresystemen hinterlegen. Vor dem 1. Juli ausgestellte Verordnungen sind weiterhin gültig.
Kommentar:
Pflegeverbände fordern bereits seit Jahren eine Erweiterung der Kompetenzen und der Eigenverantwortung für qualifizierte Pflegefachkräfte. Die Neuregelung stellt nun einen Kompromiss dar, der dafür sorgt, dass die Entscheidungshoheit über die Leistungsverordnung bei den Ärzten verbleibt und es somit nicht zu der gefürchteten Substitution ärztlicher Aufgaben kommt. Mit Blick auf die zunehmende Überlastung der Arztpraxen und die sich abzeichnenden Versorgungsprobleme dürfte jedoch in Zukunft kein Weg daran vorbeiführen, Pflegefachkräften und Heilmittelerbringern weitere Kompetenzen zu übertragen.
Quellen: