Künftig soll nicht mehr der Bundesrat, sondern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) über die Kostenübernahme von Schutzimpfungen und weiteren Maßnahmen die spezifische Prophylaxe betreffend entscheiden – so ein Ergebnis des Anfang Juni neu beschlossenen Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Das BMG muss hierfür lediglich die Ständige Impfkommission (STIKO) und den GKV-Spitzenverband anhören. Diesem Beschluss ging ein Änderungsantrag der Regierungskoalition voraus. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 28.6.2019 zugestimmt, wodurch es wie geplant im Juli in Kraft treten kann.
Quelle: univadis – Schutzimpfungen: BMG darf über Kostenübernahme entscheiden
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