Bonpflicht für Apotheken seit Jahresanfang

Bonpflicht für Apotheken seit Jahresanfang

Für Apotheker startete das neue Jahr mit der sogenannten Bon- bzw. Belegausgabepflicht aufgrund der zum 1.1.2020 in Kraft getretenen strengeren Regelungen für die Kassenführung (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen), welche für alle Steuerpflichtigen gilt, die IT-gestützte Kassen nutzen. Der Bon kann auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, dazu bedarf es jedoch der Zustimmung des Kunden. Selbst wenn der Kunde keinen Beleg wünscht, muss ein solcher ausgedruckt werden.

Apotheker müssen sogar einen Bon über null Euro ausstellen; das ist immer dann der Fall, wenn Versicherte zuzahlungsbefreit sind, also für die zulasten der GKV verordneten Medikamente keinen Eigenbeitrag aufbringen müssen.

Quelle: DAZ.online – So gehen die die Apotheker mit der Bonpflicht um

 

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